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8 Treffer1239 msnur geltende Fassungen
EAS 3094Stillliegende inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2807-IV/4/200928.10.2009

…oder nicht, tritt für jene Mitarbeiter des deutschen Hauptsitzes, die von der deutschen Hauptniederlassung zur Durchführung von Tiefbohrungen nach Österreich entsandt werden, keine inländische Steuerpflicht ein, wenn ihre Entsendungsdauer 183 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet. Bei solchen Kurzzeitentsendungen ginge die Steuerbefreiung nur dann verloren, wenn…

EAS 2494Zum Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" in Art. 19 DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/298-IV/4/0412.04.2007

…der Regelung des Artikels 15 richtet, die für alle Arbeitgeber gilt, denen kein öffentlich-rechtlicher Status zukommt. Ob im individuellen Einzelfall Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, muss im Zweifel von jenem Staat entschieden werden, auf dessen Gebiet sich die…

EAS 3445(Keine) Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.082.77407.07.2023

…von drei Tagen pro Woche an einem ständig zur Verfügung stehenden eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird davon auszugehen sein, dass der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice nicht verlangt und daher keine faktische Verfügungsmacht über das Homeoffice vorliegt. Somit wird keine Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs…

EAS 2592Österreichische Sub-Betriebstätte einer deutschen Verkaufsstelle einer britischen Investmentgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0261-IV/4/200524.03.2005

Eine englische Investmentgesellschaft, die über eine deutsche Zweigniederlassung Wertpapiere in Deutschland, Österreich und Luxemburg vertreibt, beabsichtigt die deutsche Niederlassung hinsichtlich ihres Aufgabenbereiches zu entlasten und in Österreich ein Informationsbüro mit zwei Mitarbeitern einzurichten. Dieses Informationsbüro der deutschen Niederlassung stellt unstreitig eine österreichische Betriebstätte im Sinn…

EAS 824Errichtung eines Hilfsstützpunktes in England für ein österreichisches Produktionsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/1-IV/4/9605.03.1996

…nach Österreich weiterzuleiten; bloß physisch Reklamationsware entgegenzunehmen und diese zwecks Entscheidung über den jeweiligen Reklamationsfall nach Österreich weiterzusenden; wobei dieses Büro außer der Wahrnehmung von Informations- und Werbeaufgaben keine für eine Verkaufstätigkeit typischen Handlungen setzt (wie insb. Führung von Verkaufsverhandlungen mit britischen Kunden), besteht daher…

EAS 2271Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0302.04.2003

…Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren ein, bestünden keine Bedenken, wenn unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden…

EAS 1787Büro zur Akquirierung von Werbern für Fundraising
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/4-IV/4/0105.02.2001

…vorstellbar, dass unter den genannten Gegebenheiten dies als Indiz dafür gewertet wird, dass ungeachtet des Bestandes einer inländischen Betriebstätte nach dem DBA-Deutschland den Aktivitäten dieser inländischen Betriebstätte keine steuerlich erfassbaren Gewinnteile zuzuordnen sind. Andernfalls müsste über den Fall ein aufwendiges internationales Verständigungsverfahren geführt werden…

EAS 2489Österreichischer Psychologe mit liechtensteinischer Ordination
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0405.07.2004

…von § 47 EStG 1988 erzielt und folglich damit gemäß Artikel 15 der österreichischen Besteuerung unterliegt. Sollte sich in seinem hier maßgebenden Tätigkeitsbild nichts Wesentliches gegenüber seiner bisher im Angestelltenverhältnis unternommenen Betätigung verändern, wird eine steuerliche Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es…