…im Rahmen der unbeschränkten und dann der beschränkten Steuerpflicht) und mit dem Zuzug 2021 daher nicht das österreichische Besteuerungsrecht als solches entsteht, liegt keine "Entstehung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich" im Sinne von § 27 Abs. 6 Z 1 lit. e erster Satz EStG 1988 vor…
Zufolge Ziffer 1.3.4 des Endbesteuerungserlasses AÖFV. Nr. 175/1994, kann eine Rückerstattung jener (5%igen) schweizerischen Quellensteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt werden, für die sich auf Grund des DBA-Schweiz die Verpflichtung zur Anrechnung auf die österreichische Steuer ergibt; dies allerdings…
In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete…
…in Liechtenstein ist. Denn die in Art. 4 Abs. 1 DBA-Liechtenstein vorgesehene Definition "einer in einem Vertragstaat ansässigen Person" will solche persönlichen Beziehungen zu einem Staat erfassen, die nach dem innerstaatlichen Steuerrecht die Grundlage einer umfassenden Besteuerung (unbeschränkte Steuerpflicht) bilden (vgl. OECD-MK Art…
…Dazu gehört die Beibringung aller Unterlagen, aus denen ohne aufwendige Kontrollarbeit einwandfrei nachvollziehbar ist, dass die Ermittlung des ausländischen Verlustes nach österreichischem Recht erfolgt ist; weiters gehört dazu die Verpflichtung, Nachweise darüber zu führen, dass keine Verlustdoppelverwertung im Ausland bewirkt wird, bzw. dass eine solche…
…besteht seitens des BM für Finanzen im allgemeinen die Bereitschaft, eine internationale Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO dadurch zu beseitigen, dass alle jene Vermögensteile von der Erbschaftsbesteuerung freigestellt werden, die auch bei Bestand eines OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommens von der…
… 240 BAO eine fünfjährige Rückerstattungsfrist akzeptiert, hat keine automatische Rückwirkung auf die mit der Schweiz vereinbarten Rückerstattungsfristen. Die Verlängerung in Österreich ist darauf zurückzuführen, daß 1980 die Rückerstattungsfrist in § 240 Abs. 3 BAO von drei auf fünf Jahre verlängert wurde und daß der genannten österreichisch…
…dann liegen die Rechtsvoraussetzungen für einen Ausgleich der ausländischen und österreichischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO vor. Allerdings kann dieser Ausgleich nicht so weit gehen, dass nun auch Österreich die nach seinem Recht als Zinsen zu qualifizierenden neuseeländischen Einkünfte in steuerfreie Schachteldividenden umdeutet…
…Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO, AÖF Nr. 278/2009). Wenn keine Zweifel an der steuerlichen Zurechnung der Dividende an die operativ tätige und börsennotierte schweizerische Muttergesellschaft bestehen und daher abkommensrechtlich jedenfalls eine Entlastungspflicht auf österreichischer Seite gegeben ist, wird dies bei der Ermessensausübung…
…zu Unrecht mit 25% entrichtete Kapitalertragsteuer nach der geltenden Abkommensrechtslage zurückzufordern, ist - soweit keine Unterbrechungshandlung gesetzt worden ist - gemäß § 240 BAO mit Ablauf des Jahres 1998 verjährt. Es steht den deutschen Gesellschaftern frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des…
…Einsetzung von § 48 BAO für eine Steuerbefreiung von der österreichischen Umsatzsteuer für Lieferungen in der gegenteiligen Richtung ist demgegenüber vor allem deshalb nicht möglich, weil hier keine internationale Doppelbesteuerung eintritt. Denn § 48 BAO ermächtigt das BM für Finanzen nur dann einen Besteuerungsverzicht auszusprechen, wenn dieser…
…Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner deutschen Besteuerung unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus…
…ausländischem Recht zu einem Organverbund zusammengeschlossen sind oder nicht, ist im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung ebenfalls ohne Belang. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird allerdings nicht verkannt, dass eine derartige aus den Grundsätzen des § 16 Abs. 2 UmgrStG abzuleitende Rechtslage im Einzelfall über das Erfordernis…
…Jahr 2 in keinem der beiden Staaten eine Besteuerung statt. Wenn schließlich im Jahr 3 infolge Verkaufes der deutschen Betriebstätte in Deutschland ein Gewinn von S 3,400.000,00 erwächst, auf den aber die deutsche Steuerverwaltung die Verluste der Jahre 1 und 2 vortragen…
…auf der Grundlage von § 48 BAO verlangt. Denn wenn angenommen wird, dass in den österreichischen Betriebstätten im Jahr 1 und im Jahr 2 ein Gewinn von je 80 anfällt und dass in Deutschland im Jahr 1 ein Gewinn von 100 erzielt, im Jahr 2 hingegen…
Ausländische Betriebsverluste, die bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerausländer) anfallen, werden durch einen Zuzug nach Österreich in Zeiträumen der dadurch eintretenden unbeschränkten Steuerpflicht (Steuerinländereigenschaft) steuerlich weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch…
Erzielt eine österreichische Kapitalgesellschaft im Jahr 1 kanadische Lizenzgebühren in Höhe von 26.000 Euro, die einer kanadischen Quellenbesteuerung von 2.600 Euro unterzogen worden sind, dann ist die kanadische Quellensteuer gemäß Artikel 23 Abs. 2 lit. a DBA-Kanada auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen…
…im Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat. Allerdings kann nach der Judikatur…
… 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 und in Bezug auf den Lohnsteuerabzug siehe § 41 Abs. 2 EStG 1988) wäre § 13a AVOG inhaltsleer, wollte man den vorstehend genannten zweiten Hinderungsgrund für ein Rückzahlungsverfahren in sämtlichen Fällen als Rückzahlungssperre ansehen. § 240 BAO wird daher in Zusammenschau…