…eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich zu berücksichtigen. 28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass die minderjährigen Kinder des Abgabepflichtigen nicht gegen den Willen ihres Vaters diesen Ferienwohnsitz benützen dürfen, kann nicht so verstanden werden, dass hiedurch das Tatbestandselement des "Innehabens" der Wohnung nicht erfüllt wäre. Es ist geradezu selbstverständlich, dass in einer Familie die minderjährigen Kinder den Haushalt…
Unterhaltszahlungen, die ein in Brasilien ansässiger außerehelicher Kindesvater für ein in Österreich ansässiges minderjähriges Kind nach Österreich überweist, unterliegen gemäß Artikel 555 Abs. I der mit Dekret 85.450/80 erlassenen Steuerverordnung einem 25%igen brasilianischen Quellensteuerabzug. Dieser im innerstaatlichen brasilianischen Steuerrecht begründete Steuerabzug…
…gab es auch im Vorgängerabkommen, jedoch eingeschränkt auf die UNIDO-Angestellten selbst (Art. XII Abschn. 27 lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens idF BGBl. Nr. 245/1967). Nach Ansicht des BMF war diese Bestimmung nur für im Aktivstand befindliche UNIDO-Bedienstete anwendbar, eine Anwendbarkeit nach dem…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass seit einiger Zeit keine neuen steuerlichen Zuzugsbegünstigungen für Wohnsitzverlegungen nach Österreich mehr erteilt werden. Aus dem Gesichtspunkt der europäischen Integration gesehen, erscheint die Einräumung solcher Steuervorteile nicht mehr zeitgemäß. 20. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…gemäß § 103 EStG bzw. § 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung…
…die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird oder nicht und ob der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt wird oder nicht - der inländischen Besteuerung (AÖFV. Nr. 70/1998 Abs. 7). Liegt nach österreichischem inländischen Recht allerdings der Fall einer Arbeitskräftegestellung und folglich kein steuerliches Dienstverhältnis…
Überläßt eine in Deutschland ansässige Staatsbürgerin ihrer in Österreich lebenden Tochter schenkungsweise einen Bargeldbetrag von 100.000 DEM, dann kann auf die schenkungssteuerliche Erfassung in Österreich nicht durch eine Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner…
…und zwar auch dann, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen. Das BMF hat es allerdings für denkmöglich gehalten, daß die Vermögensübertragung anlässlich der Auflösung der Stiftung als unentgeltliche Übertragung zu werten ist und daher keine Einkommensteuerpflicht auslöst (30.8.93, SWK Nr. 27/93…
…Denn wurde keine gebührenpflichtige Darlehensurkunde errichtet, dann wird sich - auch im Familienverband - die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten…
…Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220/1955, nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung. 7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn die Heiratsgutbestellung auf österreichischer Seite ebenfalls keiner Besteuerung unterliegt. 21. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…einer Steuerumgehung dient, könnte dadurch die Vermutung entstehen, dass die Einkünfte möglicherweise nicht der liechtensteinischen Stiftung, sondern unmittelbar dem Begünstigten zuzurechnen sind; Hinweis auf die Zurechnungsfrage in EStR 2000 Rz 8020. 14. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts…
…In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts- und Schenkungssteuervertrag wird allerdings aller Voraussicht nach eine Sonderbestimmung aufgenommen werden, die - bei entsprechend reziproker Rechtslage - eine Steuerfreiheit der grenzüberschreitend zu leistenden Spenden eröffnet. 24. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann." Wurde daher von den Eltern und ihren drei Töchtern vor Jahren eine österreichische Privatstiftung errichtet, der ausschließlich inländische Vermögenswerte ohne jeden…
…allerdings die Voraussetzungen für eine Anwendung des Vereinfachungserlasses nicht vorliegen, dann könnte - mangels Bestandes einer Reziprozitätsvereinbarung mit der slowakischen Steuerverwaltung - auf der Grundlage des mit der Slowakei derzeit angewendeten Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuerfreistellung beansprucht werden. 14. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…aus europarechtlicher Sicht ist daher eine zu freizügige Handhabung der Freistellungsmethode nicht mehr gerechtfertigt; dies umso weniger, als auf deutscher Seite Schenkungssteuerabkommen nur mehr auf der Grundlage der Anrechnungsmethode abgeschlossen werden. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: