Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…
…für die KEG ein Entscheidungsgrenzfall vorgelegen haben. Wenn in einem solchen Fall die deutsche Steuerverwaltung die Tätigkeit ebenfalls als "unterrichtend" einstuft und nachweisbar die Einkünfte der Lebensberaterin der deutschen Einkommensbesteuerung unterzieht und wenn sich in einem solchen Fall die KEG der Beurteilung der deutschen Steuerverwaltung…
…die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte pauschal mit 33% der "insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit" anzusetzen. Die pauschale Einkünfteermittlung betrifft sonach die Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der gesamten Werbetätigkeit des Sportlers (EStR 2000 Rz 4376 idgF)…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…
…derartige als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufenden Einkünfte - soweit sie auf Auslandsrennen entfallen - nicht der inländischen beschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht dem Steuerabzug nach § 99 EStG. Eine inländische beschränkte Steuerpflicht mit der Folge des Eintrittes einer Steuerabzugspflicht gemäß § 99 EStG setzt aber insoweit ein, als…
…dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere…
…Deutschland ansässige Personen, die im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Betreuung an österreichischen Bildungseinrichtungen freiberuflich mitwirken oder die andere Aktivitäten ausüben, die nicht als "vortragende Tätigkeit" zu werten sind, können daher bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99…