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5 Treffer1120 msnur geltende Fassungen
EAS 1749Renten aus einem britischen Lebensversicherungsvertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 367/2-IV/4/0006.11.2000

…nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein britisches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben. Wird nach Ablauf der mit 10 Jahren vereinbarten Laufzeit des Vertrages vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht und folglich eine Einmalauszahlung geleistet, dann steht ebenfalls gemäß Großbritannien auf…

EAS 508Kapitalerhöhung aus Gewinnvorträgen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 609/1/1-IV/4/9404.10.1994

Nimmt eine österreichische GesmbH mit drei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, die die Beteiligung in einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß…

EAS 728Dotationskapital bei Niederlassungen deutscher Banken in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/74/1-IV/4/9505.10.1995

  Gründet eine deutsche Bank eine Niederlassung (Betriebstätte) in Österreich, so wird darauf zu achten sein, dass das steuerliche Dotationskapital dieser österreichischen Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches…

EAS 2152Eigenkapitalverzinsung und Betriebstättendiskriminierungsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/44-IV/4/0228.10.2002

Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2…

EAS 2240Italienisches Aufwertungswahlrecht für Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 332/2-IV/4/0324.03.2003

Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht…