Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…
Wurden einer österreichischen Gemeinde deutsche Aktiendividenden unter Abzug einer 25%igen deutschen Kapitalertragsteuer und eines deutschen Solidaritätszuschlages von 7,5% der deutschen KESt überwiesen, dann ist die Gemeinde berechtigt, gemäß Artikel 10a des DBA-Deutschland die den Grenzbetrag von 15% übersteigende deutsche KESt (einschließlich Solidaritätszuschlag…
Deutsche Kapitalanleger, die Zertifikate inländischer Anleihefonds halten und die in Österreich über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügen, unterliegen mit den Fondsausschüttungen der Kapitalertragsteuer (KESt II). Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen…
Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen ua. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung…
Werden von Steuerinländern Auslandsanleihen bei österreichischen Banken gehalten und ergibt sich auf Grund von DBAs das Erfordernis einer Anrechnung ausländischer Steuern auf die österreichische Kapitalertragsteuer, so kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer…
Bezieht eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft Dividenden aus Österreich, so steht ihr das Recht zu, gemäß Artikel 10a DBA-Deutschland eine Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer (Rückerstattung von 7%) in Anspruch zu nehmen. Das Rückerstattungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994…
Beabsichtigt eine in Österreich lebende US-Staatsbürgerin namhafte Geldbeträge aus der Veräußerung von US-Beteiligungen ertragbringend anzulegen, so ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, demzufolge bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Wohnsitz fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, da…
Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
Gewinnausschüttungen an Holdinggesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten werden gemäß § 94a EStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 nur im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens von der österreichischen Kapitalertragsteuer entlastet. Es handelt sich hierbei um eine Vorbeugungsmaßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher internationaler Gestaltungen. Zur Vermeidung…
…unter Anwendung der Zuzugsbegünstigung ergibt. Führt die Anwendung der Zuzugsbegünstigung zu einer Einkommensteuerdurchschnittsbelastung von 20% wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 2% erstattungsfähig sein. Im Fall einer Kapitalertragsteuererstattung bleibt die der Endbesteuerung innewohnende Abgeltungswirkung hinsichtlich der Vermögensteuer und Erbschaftssteuer erhalten. 4. Dezember 1992 Für den…
Sind in Österreich ansässige Personen als Miteigentümer am Vermögen eines schweizerischen Investmentfonds beteiligt, der in schweizerischen Beteiligungen und Anleihen investiert, dann besteht gemäß Artikel 10 und 11 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens das Recht, die den Sockelbetrag von 5% übersteigende schweizerische Verrechnungssteuer rückerstattet zu erhalten. Die…
Hat ein deutscher Industriekonzern seine Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in einer reinen Beteiligungsholding in der BRD zusammengefasst, die keine eigenen Arbeitskräfte beschäftigt, keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten besitzt und die an der Adresse einer Konzerngesellschaft firmiert, so steht dessen ungeachtet gemäß § 94a EStG Anrecht auf Vollentlastung von…
Mit diplomatischen, berufkonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Ab 1993 wurde die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen im…
Inländische Sparzinsen eines deutschen Zweitwohnsitzers unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer, die gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland-1954 bei der Besteuerung in Deutschland anzurechnen ist. Unterbleibt diese Anrechnung, weil nach Ausgleich mit deutschen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung keine deutsche Einkommensteuer von den Zinsen erhoben wird, dann…
Schüttet eine österreichische GmbH an ihre zu 99% beteiligte deutsche Mutter-KG eine Dividende aus, die steuerlich einer brasilianischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, weil sie die 100%-Kommanditistin der deutschen Mutter-KG ist, dann kann keine Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 in Anspruch genommen werden. Denn…
Die Information des BM für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den…
Werden von in Österreich ansässigen Personen aus schweizerischen Anleihen, die bei österreichischen Banken gehalten werden, Zinsen aus der Schweiz bezogen, die sowohl in der Schweiz der 35%igen Verrechnungssteuer als auch in Österreich der 22%igen KESt unterliegen, so steht gemäß Artikel 11 DBA…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…