…juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden". Daraus folgt, dass die an die deutschen KG-Aufsichtsräte gezahlten Vergütungen zwar nach inländischem Recht als durch inländische Tätigkeitsausübung (gegebenenfalls auch durch inländische Verwertung) erzielte Einkünfte gemäß § 98 Abs. 1 Z 2…
…nur für Tätigkeiten bei juristischen Personen. Vergütungen, die ein nach Österreich zugezogenes Mitglied des Beirates einer deutschen Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG) für eine teils beaufsichtigende und teils beratende Tätigkeit bezieht, fallen demnach nicht unter Artikel 8 Abs. 4 und sind daher nicht auf Grund dieser…
…als weisungsgebundene Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft ausüben. Denn auch die Mitglieder eines Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und werden daher bei ihrer Überwachungstätigkeit auf die Interessen der sie entsendenden Gesellschafter achten. Das durch das DBA-Deutschland an Österreich übertragene Besteuerungsrecht ist gemäß § 99 Abs…
Artikel 16 DBA-Schweiz erfasst Einkünfte, die für eine überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Besteht bei einer schweizerischen GmbH kein Aufsichtsrat, weil das schweizerische Gesellschaftsrecht ein solches Gremium nicht vorsieht, und wird anstelle dessen im Gesellschaftsvertrag…
…die daher an die österreichische Konzerngesellschaft überwiesene Aufsichtsratsvergütung unter Berufung auf Artikel 16 Abs. 1 DBA der deutschen Besteuerung unterzogen, kann darin kein Abkommensverstoß gesehen werden. Denn es kann der deutschen Seite nicht entgegengetreten werden, wenn sie die Funktion des Aufsichtsrates nicht der österreichischen Konzerngesellschaft…
…für bulgarische Kapitalgesellschaften als Aufsichtsrat tätig, dann bewirkt der - ebenfalls vom OECD-Musterabkommen abweichende Artikel 11 DBA-BG - dass diese Bezüge im Ansässigkeitsstaat, sonach in Österreich zu versteuern und folglich in Bulgarien von der Besteuerung freizustellen sind. Besteht Bulgarien darauf, die Aufsichtsratsbezüge dennoch einer 30…
…Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind. Die 30%ige deutsche Aufsichtsratssteuer, die gemäß § 50a dEStG erhoben wird, wird kann nicht mit der seinerzeitigen österreichischen Aufsichtsratsabgabe verglichen werden, die neben der persönlichen Einkommensteuer als objektbezogene Sachsteuer erhoben worden ist. Anders als im Fall der österreichischen Aufsichtsratsabgabe wird durch …
Wurden die Anteile an einer österreichischen AG in eine denselben Gesellschaftern gehörende deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf der Grundlage des Art. III UmgrStG eingebracht und wurde in der Folge die österreichische AG auf die deutsche KGaA verschmelzend umgewandelt, dann stellen die inländischen Betriebstätten der…
…ist daher steuerlich unerheblich. Gewinnanteile, die den Inlandsbetriebstätten einer österreichischen KG zuzurechnen sind, unterliegen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Eine Steuerfreistellung in Österreich käme nur insoweit in Betracht, als die österreichische KG in einem DBA-Partnerstaat (Ungarn, Slowakei) eine Betriebstätte unterhält. Die 183-Tage-Klausel…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer ihm über einer schweizerische Holdinggesellschaft zu 100% gehörenden schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger in einer schweizerischen geschäftsleitenden Holdinggesellschaft, an der er nur unwesentlich beteiligt ist, die Funktion eines Verwaltungsrates, der im Wesentlichen keine Kontrollaufgaben, sondern Geschäftsleitungsaufgaben zum Inhalt hat, fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 DBA-Schweiz (VwGH 31.7.1996…
Ein inländischer, gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…
Hat eine deutsche AG in Österreich eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH…
Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…
Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 des DBA-Schweiz. Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
…als die Vergütungen auf deutscher Seite korrespondierend als Betriebseinnahmen der deutschen Betriebstätten der GMBH erfasst und ebenfalls nicht als Sondervergütung und damit als Gewinnteil der österreichischen Betriebstätten der KG gewertet werden. Bei Vorliegen eines deutschen Besteuerungsnachweises kann daher Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung (Steuerabzug nach …
In EAS 2936 wurde die Auffassung vertreten, dass die in der Schweiz vorgenommene Besteuerung der Verwaltungsratsbezüge eines Verwaltungsrates einer schweizerischen Konzerngesellschaft, der von seinem österreichischen (ebenfalls konzernzugehörigen) Arbeitgeber in den schweizerischen Verwaltungsrat entsandt wurde, keinen Abkommensverstoß darstellt, wenn die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht in…
…Kommentar zum OECD-Musterabkommen (Z. 2 zu Art. 16) verankerten Auslegungsgrundsätzen hierauf nicht die für Aufsichtsratsvergütungen maßgebende DBA-Bestimmung des Artikels 16 DBA-Schweiz Anwendung. Die Einkünfte des Verwaltungsratsvorsitzenden fallen sonach unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 des DBA-Schweiz; gemäß der in AÖFV.Nr…
Wird der Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen AG auch in den Vorstand der deutschen AG berufen, dann steht das Besteuerungsrecht an jenen Bezügen, die für die Vorstandstätigkeit gezahlt werden, Deutschland zu, und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet…