…Steuerpflicht des ausländischen Künstlers besteht ist demnach nicht das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ansässigkeitsstaat der Künstleragentur, sondern jenes mit dem Ansässigkeitsstaat des Künstlers maßgebend. Allerdings bedarf der im Gefolge des VwGH-Erkenntnisses nunmehr vorzunehmende "echte Künstlerdurchgriff" nicht einer dem Artikel 17 Abs. 2 OECD-Musterabkommen nachgebildeten…
…In diesem Sinne lässt sich im Falle des künstlerischen Leiters der "Musiktage" die Besteuerung am Tätigkeitsort - hier in Deutschland - nicht auf Art. 17 DBA Deutschland stützen. Für die Einordnung als Künstler iSd Art. 17 OECD-MA sind die "Merkmale der Gesamttätigkeit der betreffenden Person" gegeneinander…
…dadurch ausgewichen werden, dass eine getrennte Fakturierung des Künstler- und des Technikanteiles stattfindet. Ist dieser ausländische Produzent in einem Staat ansässig, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das eine dem Art. 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung enthält (zB Großbritannien oder Schweiz), dann wird…
…ihren Einkünften nach Maßgabe des Artikels 17 Abs. 2 DBA-Deutschland (unechter Künstlerdurchgriff) der deutschen Besteuerung. Und zwar gemäß dem Schlussprotokoll zu Art. 17 Abs. 2 nicht nur im Fall von Künstlern, die im Ansässigkeitsstaat der Kapitalgesellschaft ansässig sind, sondern auch im Fall von Künstlern…
…wenn dies im innerstaatlichen Recht so vorgesehen ist (Z 8 des OECD-Kommentars zu Artikel 17 OECD-MA). Auf österreichischer Seite hätte dies zur Folge, dass der Weiterfluss dieser Einkünfte in die Hände des Künstlers bei der Besteuerung des Künstlers - unter Progressionsvorbehalt - steuerfrei zu stellen…
…und 12. Juli 2010 abgeschlossene österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung (in Deutschland als BMF-Schreiben vom 27.8.2010 veröffentlicht) wurden Fragen der Abgrenzung des Anwendungsbereiches von Artikel 17 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens geklärt. Wenn in Umsetzung dieser Vereinbarung vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern an Steuerrückerstattungswerber eine…
…Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem Begriff des "Künstlers" in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel 17 des OECD-MA zukommt…
Der OECD-Kommentar zu Artikel 17 des OECD-Musterabkommens stellt in Absatz 11 u.a. folgendes klar : "Absatz 1 des Artikels behandelt Einkünfte, die einzelne Künstler..... aus ihrer persönlich ausgeübten Tätigkeit beziehen. Absatz 2 behandelt Situationen, in denen Einkünfte aus ihren Tätigkeiten bei anderen Personen…
…7 und Art. 14 im OECD-Kommentar zu Artikel 14 im OECD-Musterabkommen-2000). Es wird daher - wie bereits in EAS 1817 in Bezug auf einen österreichischen Künstler mit spanischer "fester Einrichtung" ausgeführt wurde - die in der ausländischen festen Einrichtung geleistete Arbeit gedanklich in gleicher…
…Künstler im Veranlagungsweg erfasst wird und er die sodann veranlagte Steuer nachweislich in Österreich entrichtet hat, so dass er dadurch die Agentur in die Lage versetzt, den in § 102 Abs. 1 Z 3 EStG erforderlichen "inländischen Besteuerungsnachweis" zu erbringen. Durch die Bestimmung des Artikels 17…
Beabsichtigt ein in Frankreich ansässiger Maler sein künstlerisches Schaffen teilweise auch in Österreich auszuüben und wird ihm hierzu in Österreich ein Atelier zur Verfügung gestellt, so wird dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO begründet. Führt der weniger als 70 Tage pro…
…wird im gegebenen Zusammenhang inhaltlich jene Bedeutung beigemessen, die Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens zukommt. Danach ist Österreich berechtigt, den gesamten für den Künstlerauftritt in Österreich an die schweizerische AG gezahlten Pauschalbetrag der Besteuerung zu unterziehen. Dass hiebei die vom Bruttobetrag des Pauschalhonorars…
…hat anlässlich des Abschlusses des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens im Jahr 1954 das OECD-Musterabkommen mit seinem Artikel 17 noch gar nicht bestanden. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie diesem Musterabkommen nunmehr eine Ausstrahlungswirkung auf den für die Auslegung primär maßgebenden Willen der Vertragsparteien im Jahr…
…werden, stellen keine Einkünfte "aus einer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit" im Sinn von Artikel 17 OECD-MA dar. Denn solche Vergütungen werden nicht für eine erbrachte künstlerische Tätigkeit, sondern im Gegenteil wegen des Nichtzustandekommens der künstlerischen Tätigkeit gezahlt (Hinweis auf EAS 2538). Bei…
…von Aufzeichnungsrechten aufzufassen sein (Z. 18 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA); dies hat zur Folge, dass sie nicht unter Artikel 17 DBA-Ö/GB, sondern unter Artikel 12 DBA-Ö/GB zu subsumieren ist, sodass das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Großbritannien…
…Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten, die mit den Ansässigkeitsstaaten der Künstler abgeschlossen worden sind. Denn in der Regel enthalten diese Abkommen eine dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Abkommensbestimmung, derzufolge Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht an den Einkünften der Künstler erlangt, wenn die Künstler…
…im Sinn des Artikels 17 DBA-Italien, da abkommensrechtlich von diesem Begriff nur die darstellenden Künstler, nicht aber andere Künstler, wie etwa Regisseure, Choreographen oder Bühnen- und Kostümbildner erfasst werden (siehe EAS 669 und Z 3 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 17 OECD…
…Artikel 17 Abs. 1 OECD-MA anders auszulegen. Eine solche Auslegungsänderung kommt allerdings einer Neugestaltung der Rechtslage gleich, die nach Auffassung des VfGH (VfGH 11.3.1993, V 98-103/92-8) im Wege einer Rechtsverordnung umgesetzt werden muss. Eine derartige Verordnung (DBAd-Entlastungsverordnung) steht…
…Verpflichtung, die gezahlten Vergütungen dem 20-prozentigen Steuerabzug zu unterwerfen. Diese Verpflichtung wird durch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgehoben, da nach Artikel 17 des Abkommens die Einkünfte von Unterhaltungskünstlern in jenem Staat zu besteuern sind, in dem die Darbietungen erbracht werden. Der Umstand, dass…
…nur für jene Sonderfälle von Relevanz, in denen sich sehr wohl für den Künstleranteil aus dem Abkommen heraus eine Steuerentlastungsberechtigung ergibt: zB unterliegen in Ungarn ansässige Künstler mangels einer dem Artikel 17 Abs. 1 OECD-MA entsprechenden Abkommensbestimmung nicht der inländischen Abzugsbesteuerung; auch US-Künstler…