Hat eine laufend Verluste erleidende und daher der Mindestkörperschaftsteuer ausgesetzte österreichische GmbH eine Liegenschaft in Italien verkauft und hierbei einen Gewinn von 1,000.000 erzielt, der in Italien mit 37% besteuert worden ist, dann ist die italienische Steuer (370.000) auf die von dem…
…gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht…
…worden ist - gemäß § 240 BAO mit Ablauf des Jahres 1998 verjährt. Es steht den deutschen Gesellschaftern frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens zu beantragenden Verständigungsverfahrens die hiedurch eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Das BM für Finanzen hält es…
…Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist, in Österreich von der Besteuerung freizustellen (allerdings ist die Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehaltes nötig). Wird der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen, dann liegt aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9 DBA-Schweiz) vor…
…A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser Betrag erhöht sich nicht um den deutschen Solidaritätszuschlag, da die 15-prozentige Sperrwirkung des Abkommens für alle "Steuern vom Einkommen" mithin auch für den Solidaritätszuschlag gilt (Hinweis auf Art. 2 Abs…
…aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH und einer deutschen AG einer österreichischen Personengesellschaft im Kalenderjahr 1990 zu und wird dieser Dividendenertrag im Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr 1990/91 erfasst und folglich erst im Veranlagungsjahr 1991 in Österreich besteuert, dann sind die…
…1998 einbehalten wird, diese Lizenzgebühren aber bereits nach österreichischem Recht im Rahmen einer Rechnungsabgrenzung im Jahr 1997 erfasst worden sind, dann wäre die italienische Abzugssteuer des Jahres 1998 aliquot bereits 1997 anzurechnen. Denn die Auslandssteueranrechnung hat immer auf jene österreichische Steuer zu erfolgen, die auf…
Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum…
…Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des…
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…
…Denn sie bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die zwar nicht im Inland ausgeübt, wohl aber im Inland (nämlich von der inländischen GmbH) verwertet wird. Der Verwertungstatbestand des § 98 Z. 2 EStG wird deshalb verwirklicht, weil die Geschäftsführerin ihre Leistungen einer inländischen GmbH, sonach einem inländischen…
…Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland-Verluste bei der Veranlagung des Jahres 2000 auf 70.000 S erhöht. Wenn nun im Jahr 2001 in Deutschland ein Betriebstättengewinn von rund 450.000 S anfällt und nach deutschem Recht…
…Doch spricht dies nicht gegen eine Entlastung von der Doppelbesteuerung. Denn auch Z 32.8 des OECD-Kommentars zu Artikel 23A und 23B OECD-MA bringt zum Ausdruck, dass zeitliche Besteuerungsdivergenzen in den beiden Ländern den Ansässigkeitsstaat nicht von der Verpflichtung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung…
…27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 wird eine Wegzugsbesteuerung durch Umstände ausgelöst, die im Hinblick auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Solche Umstände können auch aufgrund eines anwendbaren DBA eintreten (vgl etwa EAS 3157, EAS…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
…die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich…
…von 5% unterworfen werden dürfen, wobei die Entrichtung dieser Abzugssteuer erst anlässlich der Lizenzgebührenzahlung im Jahr 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung des österreichischen Jahresabschlusses des Jahres 1995 zu bedenken, dass die Anrechnung der tschechischen Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996, sondern bei der Veranlagung für…
…in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Organträger und deren unbeschränkt steuerpflichtigen Organgesellschaften beschränkt. Vergleichbare Regelungen ausländischer Rechtsordnungen vermögen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Rechtswirkungen zu entfalten, so dass bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs…
…AÖF Nr. 34/2000). Ist daher eine (tätige) deutsche Kapitalgesellschaft einerseits zu 99% an einer österreichischen GmbH beteiligt und andererseits zugleich Organgesellschaft einer deutschen Organträger-KG, dann steht ungeachtet des noch nicht verstrichenen 2-Jahreszeitraumes des § 94a EStG 1988 ein KESt-Entlastungsanspruch gemäß Art. 10…
…Einkünfte (einschließlich der darin enthaltenen Kapitalerträge) von der deutschen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Die Umsetzung dieses durch die DBAs Österreich zugewiesenen Besteuerungsrechtes erfolgt auf der Ebene des nationalen Steuerrechts auf Grund des § 98 Z 3 EStG. Die vorstehend skizzierten Rechtsfolgen treten allerdings nur unter der…