Hat eine italienische Kapitalgesellschaft eine (echte) stille Beteiligung an einer österreichischen GmbH erworben, dann unterliegen die Gewinnzuweisungen an den italienischen Partner gemäß Artikel 7 Abs. 8 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der vollen österreichischen Besteuerung. Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung…
…nach österreichischem Recht (unter Abzug der gennanten Aufwendungen) ermittelten Italien-Einkünfte in die inländische Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Allerdings werden bei der Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung der italienischen Steuern nicht die in Italien besteuerten Mieteinnahmen, sondern die nach österreichischem Recht ermittelten Netto-Mieteinkünfte anzusetzen sein. 05…
…zu werten ist. Der Umstand, dass das Vertragsverhältnis von Parteienseite nicht als Dienstvertrag gestaltet und seitens der italienischen Steuerverwaltung auch bereits als Werkvertrag (lavoratore autonomo) eingestuft wird, kann in diesem Zusammenhang als Indiz für eine korrespondierende Beurteilung auf österreichischer Seite gewertet werden. Fragen dieser Art…
Gründet eine italienische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Holdinggesellschaft, die eine Direktbeteiligung an einer operativen maltesischen Kapitalgesellschaft hält, dann stehen der österreichischen Gesellschaft die Vorteile des zwischen Österreich und Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens zu. Die aus Malta bezogenen Gewinnausschüttungen sind sowohl nach inländischem Recht (§ 10 Abs. 2…
…Jirousek / Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht, I/1, Z 23 Rz. 220). Die Ausschüttungen der italienischen S.R.L sind daher als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 zu qualifizieren und unterliegen, sofern sie nicht im Wege eines gemäß § 95 Abs…
…oder in erheblichem Umfang in den Beschaffungsvorgang eingebunden ist, steht der Betriebsstätte der Zukaufsgewinn in angemessenem Umfang zu. Sollte von der örtlichen italienischen Steuerbehörde eine davon abweichende Auffassung vertreten werden, müsste ehestmöglich um Begründung hierfür ersucht werden, um solcherart die Führung eines allenfalls nötigen Verständigungsverfahrens…
…Aufwendungen die Italien-Einkünfte belasten) 68 (34% von 1000 - 800). Die italienische Steuer von 200 (20% von 1000) findet daher mit 132 (200 - 68) im Anrechnungshöchstbetrag keine Deckung und ist damit "verloren". Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien bietet keine Rechtsgrundlage dafür, dass im Höchstbetrag eines Steuerpflichtigen …
Übernimmt eine italienische Firma auf Grund eines Rahmenvertrages mit einer österreichischen Baufirma laufend die Verlegung von Industrieböden und Estrichen im Inland, dann unterliegen die aus diesen Aktivitäten erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn die italienische Firma in Österreich über eine Betriebstätte oder über einen ständigen…
Hat eine italienische Gesellschaft (I-SPA) unter Zwischenschaltung einer österreichischen Tochter-Holdinggesellschaft (Ö-GmbH) und einer dieser untergeordneten Mauritius-Holdinggesellschaft (M-Holding) zahlreiche operative Gesellschaften in verschiedenen afrikanischen Staaten errichtet, dann kann in einer solchen Konstruktion jedenfalls keine Umgehung österreichischer Steuern gesehen werden und es…
…nbsp; Wird von einem österreichischen Industriebetrieb einem italienischen Industriebetrieb Know-how in der Form von technischer Beratung zur Verfügung gestellt und wird in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt…
…1 UmgrStG. vorgesehenen Behandlung der übernehmenden Körperschaft als Gesamtrechtsnachfolger sind die in der Niederlassung gebildeten Rücklagen für Investitionsfreibeträge nicht aufzulösen, sondern weiterzuführen. Sollte die italienische Kapitalgesellschaft in einem Folgejahr ihre Anteile an der neugegründeten österreichischen Tochtergesellschaft veräußern, dürfte dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3…
…inländische Steuer an, gleichgültig, ob dieser Verlust in einer deutschen Betriebstätte (DBA mit Freistellungsmethode und Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes) oder einer italienischen Betriebstätte (DBA mit Anrechnungsmethode und Vornahme des Verlustausgleiches) angefallen ist. Dreht sich dieses Verhältnis im Jahr 2 in der Weise um, dass im…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Betreibt eine österreichische GmbH & Co KG in Südtirol eine Zweigniederlassung, deren Gewinne nach italienischem Recht der Körperschaftsbesteuerung unterzogen werden, weil eine GmbH & CO KG steuerlich als Körperschaft der Besteuerung unterzogen wird, dann ist diese Körperschaftsteuer auf die Einkommen-/Körperschaftsteuer der österreichischen Gesellschafter der KG…
Erhält eine österreichische Vertriebs-GmbH eines multinationalen Konzerns von einer britischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus : das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft, der…
Erhält eine österreichische GmbH eines multinationalen Konzerns nachträglich ausgestellte Computerrechnungen in der Größenordnung von rund 700.000 Euro über angeblich von einer konzernzugehörigen US-Gesellschaft in Vorzeiträumen erbrachte Dienstleistungen und stellt sich bei Nachforschungen durch die Betriebsprüfung im Wege einer internationalen Auskunftei heraus, dass an…
…einer italienischen AG handelt. Unter der gleichen Bedingung (keine Verlustdoppelverwertung) können daher bei einem Verkauf der laufend Verluste bringenden Beteiligung die aufgelaufenen Verluste nach Maßgabe des § 18 EStG 1988 im Verlustvortragsweg mit einem erzielten Veräußerungsgewinn verrechnet werden. Kann daher belegt werden, dass nach italienischem Recht…
…eine österreichische Bank Zinsen aus italienischen Staatsanleihen, so sind diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. a DBA-Italien von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Dieser Entlastungsanspruch geht nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dadurch verloren, dass die italienischen Staatsanleihen zum Betriebsvermögen einer…
Lizenzgebühren, die von italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von…
…Schuldtilgungen dar. Es könnte daher auch der Gebietskörperschaft seitens der österreichischen Finanzverwaltung die auf dem Vordruck R/A-I/2 geforderte Bestätigung nicht erteilt werden, dass die Gebietskörperschaft "Empfänger" (im Sinn von "nutzungsberechtigter Empfänger") der italienischen Zinsen ist und damit der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegt. Durch…