…Gütern des Unternehmens dienen, keine Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig gehalten werden, führt daher nicht zum Entstehen einer Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA…
Errichtet eine deutsche Leasinggesellschaft auf dem Gelände eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht…
…wird, dann wird hiedurch nach Auffassung des BM für Finanzen keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Ungarn auf ungarischem Staatsgebiet begründet. Denn Einrichtungen, "die ausschließlich zur Lagerung .... oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden" bilden gemäß Artikel 5 Abs. 3…
…grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich zugerechnet. Eine dem § 7 des deutschen Außensteuergesetzes vergleichbare Durchgriffsbestimmung ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Eine differenzierte Betrachtung aus der Sicht der Rechtsmissbrauchsbestimmung des § 22 BAO könnte indessen nötig sein, wenn durch Zwischenschaltung einer ausländischen Briefkastengesellschaft (einer Gesellschaft…
…nicht betriebstättenbegründend wirken. Dies gilt aber nur, wenn diese Aktivitäten für das betreffende Unternehmen Hilfsfunktion darstellen und nicht für Dritte (hier: die Konzerngesellschaften) erbracht werden (siehe Z 26 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA und Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 5-34…
…und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet, so können die deutschen Antennenanlagen nicht als Betriebstätte der österreichischen Gesellschaft in Deutschland gewertet werden…
…schweizerische Schwestergesellschaft jedenfalls eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO darstellen. Wenn die Nutzung des inländischen Gebäudes aber tatsächlich nicht über jene eines bloßen Auslieferungslagers hinausgeht, würde es gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. a des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht als DBA-Betriebstätte anzusehen…
…Abs. 2 die Quellensteuerfreiheit davon abhängig, dass die schweizerische Muttergesellschaft "unmittelbar über mindestens 20 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt". Eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung zB über eine zwischengeschaltete 100-prozentige Tochtergesellschaft oder auch über eine Personengesellschaft schließt daher die Quellensteuerfreiheit aus…
Unterhält eine schwedische Kapitalgesellschaft in Österreich ein Auslieferungslager, so stellt dieses für sich allein betrachtet auf Grund der Sonderregelung des Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-S keine inländische Betriebstätte des schwedischen Unternehmens dar. Auch der Umstand, dass sich dieses Auslieferungslager in den Räumlichkeiten…
…Ziffer 53 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 24 des OECD-Musterabkommens). Österreich wäre diesfalls bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die solcherart reduzierte Quellenbesteuerung für die deutschen Gesellschafter auf der Grundlage von § 48 BAO zur Anrechnung zuzulassen (entsprechend dem in Ziffer 52 des OECD…
…dann stellt ein solcher Lagerraum für die belgische Kapitalgesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und damit auch im Sinn des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte verbundene beschränkte Steuerpflicht der belgischen Kapitalgesellschaft wird allerdings dann nicht wahrgenommen werden können…
…gestellt wird. Sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass die finanziellen Mittel in Wahrheit Eigenkapital des oder der österreichischen Unternehmer darstellt oder dass das Vermögen von anderen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen stammt, dann wird dies unter Berücksichtigung der deutschen Judikatur (BFH 29.10.1981, BStBl II…
…Anwendung von Artikel 11 setzt voraus, dass ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Beteiligungserträge aus Österreich bezieht; da eine bloße Mitunternehmerschaft aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechts kein Steuerpflichtiger ist, müssen die Beteiligungserträge den dahinter stehenden KG-Gesellschaftern steuerlich zugerechnet werden; und diese sind nicht in…
…Denn sie bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die zwar nicht im Inland ausgeübt, wohl aber im Inland (nämlich von der inländischen GmbH) verwertet wird. Der Verwertungstatbestand des § 98 Z. 2 EStG wird deshalb verwirklicht, weil die Geschäftsführerin ihre Leistungen einer inländischen GmbH, sonach einem inländischen…
…Geschäftsführer auch hinsichtlich der in Österreich ausgeübten Tätigkeit in Deutschland zu besteuern sind, dann kann dieser Ansicht auf Grund der mit Deutschland in dieser Frage akzeptierten Verständigungslösungen nicht entgegengetreten werden: In Z 12 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 in Klagenfurt ist festgehalten…
…Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt…
…zur Folge, dass die schweizerische Gesellschaft den mit der PKW-Überlassung anfallenden Aufwand tragen muss; die österreichische Gellschaft muss daher auf der Grundlage von Artikel 9 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens diesen Aufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterbelasten. 06. Dezember 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
…2 des Abkommens von der deutschen Besteuerung freizustellen ist. War der deutsche Erblasser als Treugeber außerdem über einen deutschen Treuhänder an einer österreichischen KEG beteiligt, die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft war, dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten Fall - sondern…
…tritt nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 KStG Steuerbefreiung im Inland ein. Allerdings ist zu bedenken, dass in Fällen dieser Art seitens der österreichischen Finanzverwaltung für Zwecke der steuerlichen Anerkennung des Treuhandverhältnisses auch auf die Sachverhaltsbeurteilung in dem betroffenen anderen Staat Rücksicht zu nehmen sein…