…eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt ist". Die Tätigkeiten, die unter diese Bestimmung fallen, sind sonach beschränkt. Unter das Heimarbeitsgesetz 1960 fallen manuelle Tätigkeiten und…
…wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber in einer Art und Weise tätig, dass sich dieser Arbeitgeber hiedurch im Rahmen seiner unternehmerischen Leistungserbringung einer…
…von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Dänemark auszugehen sein wird. Tritt zu solchen Gegebenheiten beispielsweise noch hinzu, dass die österreichische Wohnungsadresse den deutschen Kunden als Anlaufstelle bzw. Kontaktadresse im Zusammenhang mit ihren Einkäufen bei dem dänischen Unternehmen bekannt ist und dass weiters in der Wohnung…
…the enterprise". Im vorliegenden Fall wird daher einerseits zu prüfen sein, ob die Arbeiten des Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber in seiner österreichischen Wohnung bloß gelegentlich und mit zahlreichen Unterbrechungen durchgeführt werden, was entsprechend den Ausführungen des Entwurfs der neuen Rz 12 OECD-MK zu Art…
…und dieser auch tatsächlich genutzt wird (OECD-MK Art. 5 Rz 18 f). Bei einer Tätigkeit von drei Tagen pro Woche an einem ständig zur Verfügung stehenden eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird davon auszugehen sein, dass der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice nicht verlangt und…
…zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der Eintritt dieser unbeschränkten Steuerpflicht kann nicht dadurch vermieden werden, dass in diesem Appartementhaus gelegentlich die Appartements gewechselt werden, wenn durchgehend die Verfügungsmöglichkeit über Wohnraum in diesem Appartementhaus aufrechterhalten wird und der jeweilige…
…abgeschlossenen DBA Deutschland zu und es besteht daher Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Entlastung kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, durch Lohnsteuerfreistellung erfolgen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem inländischen Arbeitgeber ein von der deutschen Steuerverwaltung bestätigter…
…zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt worden ist. Bundesministerium für Finanzen, 24. April 2009
…oder auch von Deutschland aus (zB vom deutschen Wohnsitz aus) betrieben wird; wobei möglicherweise sogar der Ort der geschäftlichen Leitung in der Wohnung in Deutschland gelegen sein könnte. Sollte sich solcherart erweisen, dass die Einkünfte aus dem Salzburger Betrieb in einer österreichischen und einer deutschen…
…der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft…
…eintritt), und a) die Auslandsentsendung nicht in einen DBA-Partnerstaat erfolgt ist oder b) die Entsendung zwar in einen DBA-Partnerstaat stattfand aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in den DBA-Partnerstaat verlegt worden ist (siehe Rz 7596 ESt-RL 2000). Treffen diese Voraussetzungen zu…
…Beurteilung, ob eine Hilfstätigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA vorliegt, ist die Gesamttätigkeit des Unternehmens der Ausgangspunkt, wobei entscheidend ist, ob die Tätigkeit der festen Geschäftseinrichtung an sich einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht (vgl Pkt. 1…
…bestimmte Räume der Wohnung dauerhaft als Arbeitsstätte anzusehen sind). Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte unterhalten, dann wird hiedurch gemäß § 47 EStG seine Lohnsteuerabzugspflicht in Österreich begründet. Überlegungen, ob die Lohnauszahlungen im Wege einer österreichischen "Treuhandfirma" abgewickelt werden sollten, um von der bisherigen…
…Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Österreich verlagert. Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht sein und dies plausibel begründen können, sollten…
…die Abwicklung von Reparaturen zuständig ist, wobei dieser über keine inländische Werkstätte verfügt, sondern die Reparaturen unter Verwendung der in seinem PKW mitgeführten Ersatzteile und Werkzeuge unmittelbar bei den österreichischen Kunden des deutschen Unternehmens durchführt, dann kann die Frage, ob möglicherweise die Wohnung des Servicetechnikers…
…der Bestand des Lebensmittelpunktes in Liechtenstein anerkannt und liegt ein amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der liechtensteinischen Steuerverwaltung vor, dann wird der Besitz einer bloß befristeten (aber verlängerbaren) "Aufenthaltsbewilligung-EWR" gemäß Art. 29 liechtensteinische Personenverkehrsverordnung vom 16.5.2000 ausreichend sein, um von einer Ansässigkeit in Liechtenstein auszugehen…
…zu verbringen und erklärt sich die die Arbeitskraft des entsandten Arbeitnehmers nutzende deutsche Schwestergesellschaft bereit, die Fahrtkosten für diese Familienheimfahrten zu ersetzen, so stellen diese Fahrkostenvergütungen einen von dritter Seite geleisteten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Ist die Einräumung dieses Vorteils privat verursacht und solcherart…
…der Grenzzone, aber hier in einer Entfernung von 10 km vom Arbeitsort eine Zweitwohnung eröffnet hat. Wesentlich ist, dass sich der Hauptwohnsitz in der Grenzzone befindet und dass eine arbeitstägliche Rückkehr in eine Wohnung in der österreichischen 30 km-Grenzzone erfolgt. Bundesministerium für Finanzen, 16…
…Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Sinne von Art. 5 OECD-MA in Österreich begründet wird oder es sich hierbei um eine bloß unterstützende Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 5 Abs. 4 lit. d OECD-MA für das ausländische Unternehmen handelt und folglich keine inländische Betriebstätte begründet…
…die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Realität und nicht formalrechtliche Gegebenheiten maßgebend sein sollen. Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der 30-km-Grenzzone gelegenen Hauptwohnsitz in eine Wohnung innerhalb der Grenzzone verlegt…