Vermag ein österreichischer Hotelier keine Sanierungsfinanzierung bei inländischen Banken zur Rettung seines Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt…
Wird auf einer österreichischen Liegenschaft eine Hypothek zugunsten einer türkischen Bank einverleibt, die einem türkischen Unternehmen einen Kredit gewährt, tritt die türkische Bank mit den erzielten Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG in die österreichische beschränkte Steuerpflicht ein. Es ist unerheblich…
Werden von deutschen Banken Darlehen an österreichische Kreditnehmer gewährt, die auf inländischen Grundstücken sichergestellt werden, so unterliegen die von den deutschen Banken bezogenen Hypothekarzinsen nach der derzeit geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung. Durch das am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA…
Es ist wohl richtig, dass gemäß Artikel 6 Abs. 3 iVm Artikel 23 Abs. 1 DBA-Griechenland griechische Hypothekarzinsen jeder Art aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden sind. Doch tritt diese Rechtsfolge nur ein, wenn eine unmittelbare Besicherung zugunsten des österreichischen Gläubigers vorgenommen…