…indessen der inländische Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine schriftliche Erklärung der Lehrbeauftragten vorliegt, daß ihre inländischen Einkünfte nach Abzug allfälliger von ihr getragener und belegmäßig nachgewiesner Unterkunfts- und Reisekosten den Jahresgrenzbetrag von 47.000 S nicht übersteigen. Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch…
Bezieht ein Fachhochschullehrer mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft, der seine berufliche Lehrtätigkeit als Beamter des Freistaates Bayern ausgeübt hat, nach Ruhestandsversetzung und Wohnsitzverlegung nach Österreich Pensionsbezüge vom Freistaat Bayern, dann steht das Besteuerungsrecht an diesen Pensionsbezügen der Republik Österreich zu. Wohl entspricht es dem Grundkonzept des…
…wobei die Steuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Wege der Abzugsteuer wahrzunehmen ist. Eine direkte Anwendung von in DBA normierten Befreiungen kann bei steuerabzugspflichtigen Einkünften grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005; DBA-EVO) erfolgen…
…österreichischen Kapitalgesellschaft von März 2001 bis Mitte Mai 2003 zu einer italienischen Konzerngesellschaft entsandt und wird vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Zeit eine monatliche "housing allowance" zuerkannt, hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine "Hochrechnung"…
…Betracht. Nimmt die Ö-GmbH in der Folge eine Weiterausschüttung der aus Deutschland mit 76.600 Euro ankommenden Gewinnausschüttung in Höhe von 75.600 Euro vor, so muss vorerst die Bemessungsgrundlage der österreichischen KESt durch Hochrechnung auf den um den Anrechnungsbetrag ungekürzten Ausschüttungsbetrag ermittelt werden…
…ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Die Abkommensanwendung im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung kann daher zu keiner rückwirkenden Änderung der Sechstelgrenze führen. Gleiches gilt für die Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro, der bereits bei der Erfassung der ersten Sonderzahlung zum Ansatz kommt (vgl. VwGH 10.2.1982…
…in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach Maßgabe von …
…sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Steuerausländern. Durch das…
…um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges. Denn gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Einkünften aus…
…Ausbildungsstätte in Deutschland einerseits und der übrigen Arbeitszeit andererseits aufzuteilen. Die Entscheidung über die Aufteilung kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren getroffen werden, da diese in erster Linie von der Sachverhaltseinschätzung abhängt. Wesentlich ist, daß auf österreichischer Seite nur der Einkünfteteil aus der Besteuerungsgrundlage…
Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…
…Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für…
…in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit den…
…Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG dem inländischen Steuerabzug von 20%. Gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland besteht allerdings für die deutsche Bildungsakademie Anrecht auf…
…und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Die Entgeltfortzahlungen der österreichischen Bau-GmbH an die…
…II 1978, 195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung gesehen wurden). Sollte allerdings von Deutschland das Besteuerungsrecht wegen abweichender Qualifikation nicht wahrgenommen werden, würde nach Maßgabe der Ziffer 27a lit. b des (revidierten) Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
…die dieser von einer öffentlichen Einrichtung (Kantonsspital) der Schweiz bezieht unterliegen gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz - unter Anrechnung der schweizerischen Quellenbesteuerung - der Besteuerung in Österreich. Aus schweizerischen öffentlichen Kassen gezahlte Ruhegehälter sind nach dieser Bestimmung hingegen in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt…
…Steuerbefreiungen können daher im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkungen entfalten. Bezieht daher ein österreichischer Grenzgänger von den deutschen Sozialversicherungseinrichtungen deutsches Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende Bezüge vor, für die im österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung…