…einen Teil seines Jahreseinkommens aus einer Beschäftigung bei einer österreichischen Firma und ist dieser Teil des Einkommens gemäß Artikel 15 des DBA-Ungarn von der ungarischen Besteuerung freizustellen, so behält Ungarn das Recht diese in Österreich zu besteuernden Einkunftsteile für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen…
…1 ein Gewinn von 100 erzielt, im Jahr 2 hingegen ein Verlust von 100 erlitten wird, dann tritt für Belange der Progressionsberechnung durch den deutschen Verlustrücktrag eine Situation ein, in der der Abgabepflichtige insgesamt in den beiden Jahren mit einem fiktiven Einkünftebetrag von 260 (80…
…falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Artikel 23 Abs. 5 des Abkommens mit Brasilien 25% des "Bruttobetrages der Einkünfte". In einem vom Verwaltungsgerichtshof zu entscheidenden Beschwerdefall hat die Abgabenbehörde die…
…Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für…
Erzielt eine in Österreich ansässige Sängerin Einkünfte aus Italien in Höhe von 50.000 Euro, die der italienischen Abzugsbesteuerung in Höhe von 20.000 Euro unterworfen worden sind, und fallen weiters Einkünfte in Höhe von 75.000 Euro aus Staaten an, mit denen Abkommen mit…
…dass die steuerliche Erfassung dieser nachträglichen Einkünfte nur mehr im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfolgen kann, dann bietet § 98 Z. 3 EStG hiefür eine taugliche Rechtsgrundlage; denn die nachträglichen Einkünfte sind den Funktionen einer inländischen Betriebstätte zuzuordnen, nämlich jener, von der aus der Betrieb vor…
…lediglich klarstellende Bedeutung zu; das Fehlen eines korrespondierenden Hinweises in § 18 EStG kann daher nicht zu dem Schluss führen, dass die DBA-steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Sonderausgabenviertels auszuscheiden wären. 13. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die auf die in Deutschland ausgeübte Arbeit entfallen, unter Progressionsvorbehalt von der inländischen Besteuerung freigestellt werden. Dies erfordert eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien…
…der beiden Jahre ist sodann - jeweils entsprechend aliquotiert - jene britische Einkommensteuer anzurechnen, die in Großbritannien auf die in Österreich in den beiden Jahren besteuerten Einkünfte entfällt. Es ist einzuräumen, dass die für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärungen erforderliche Umrechnung und Verteilung der für das Wirtschaftsjahr…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
…Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung…
…Abs. 5 Satz 4 Nr. 2 dEStG ein Antrag auf Veranlagung gestellt, und werden auf der Grundlage von § 32b Abs. 1 Nr. 3 dEStG Einkünfte, die nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei sind, auch in Deutschland für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes herangezogen, dann…
…Werbungskosten), dann betragen die nach österreichischem Recht ermittelten Einkünfte 400 und die darauf lastende Einkommensteuer sei (wieder vereinfachend) mit 50%, sonach mit 200 (=Anrechnungshöchstbetrag), angenommen. Die in den USA mit 400 erhobene US-Einkommensteuer ist folglich mit einem Betrag von 200 in Österreich anrechenbar. Der…
…von 25% Kapitalertragsteuer ausgeschüttet, sodass 56,25 in die Hände der Virgin-Island-Gesellschaft gelangen. Bei der Weiterausschüttung an die österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte…
…deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000…
…der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um eine "befreiende Lebensversicherung" handelt, mit der von dem 1968 vom deutschen Gesetzgeber eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, der gesetzlichen Verpflichtung zur Alterssicherung nicht bei der Bundesanstalt für Angestellte, sondern bei einer Versicherungsgesellschaft…
… 6 Abs. 3 ErbStG durch die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen derogiert wird. Die Progressionsvorbehaltsberechnung unterscheidet sich damit im Bereich der Erbschaftsbesteuerung im Ergebnis nicht von jener im Bereich der Einkommensbesteuerung; in keinem der beiden Rechtsbereiche entfaltet die ausländische Steuer eine progressionsmindernde Wirkung : bei der Erbschaftsbesteuerung infolge der…
…des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten Einkünfte von Jänner bis März 2002 der Besteuerung zugeführt, dann sind diese Einkünfte mit jenem Steuersatz zu belasten, der sich unter Einbeziehung der DBA-steuerfreien Einkünfte des Jahres 2002 ergibt. Die Kroatien-Einkünfte sind daher für Zwecke des Progressionsvorbehaltes…
…nicht, wenn in dem betreffenden Abkommen für Lizenzgebühren eine Quellenbesteuerung vorgesehen sein sollte. Denn die Überlassung von Persönlichkeitsrechten ist regelmäßig nicht in der Abkommensdefinition der "Lizenzgebühren" miterfasst. Im Verhältnis zu Deutschland enthält allerdings Artikel 17 Abs. 1 des DBA eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung…
…der Pachtzinse für die erste Pachtperiode von 30 Jahren eingehen, lässt keinen österreichischen Besteuerungsanspruch erwachsen. Denn es liegen hierdurch für das schweizerische Unternehmen keine Einkünfte aus inländischem unbeweglichem Vermögen vor; Einkünfte aus der Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen wandeln sich nicht dadurch in solche aus unbeweglichem…