Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer kanadischen Tochtergesellschaft nach einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als Reihengeschäft…
Werden Bauzusatzstoffe von einem niederländischen Produzenten direkt einem österreichischen Unternehmen geliefert, jedoch im Umweg über ein in einer Steueroase gegründetes verbundenes Unternehmen des österreichischen Kunden fakturiert (d.h. es kauft formell das Steueroasen-Unternehmen in den Niederlanden ein und verkauft die Produkte an das…
…ändert nichts an der Besteuerungsberechtigung Deutschlands hinsichtlich der vorstehend erwähnten Kapitalforderung. Da es sich im vorliegenden Fall um die Besteuerung von zwei selbständigen Wirtschaftsgütern handelt, kann darin auch keine dem DBA widersprechende Doppelbesteuerung erblickt werden. 19. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…
…Wenn daher § 13 KStG bei Festlegung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit in Abs. 2 Z. 2 von einer Steuerfreiheit von "ausländischen Kapitalerträgen" sprach, "die mit den in Z. 1 genannten vergleichbar sind" dann kann er damit nicht inländische Zinsen einer GmbH gemeint haben; und zwar…
Wird der von einer maltesischen Gesellschaft erzielte Gewinn in Malta einer 35%igen Körperschaftsteuer unterworfen, wobei jedoch anlässlich der Gewinnausschüttung nach Österreich der österreichischen Muttergesellschaft rund 31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne…
…nicht geboten, wenn eine deutsche Schwestergesellschaft damit beginnt, im Auftrag einer ausländischen Konzerngesellschaft eine gleichartige Tätigkeit auf dem deutschen und osteuropäischen Markt aufzunehmen und wenn aus Vereinfachungsgründen der von der ausländischen Muttergesellschaft zu leistende Kostenersatz über die österreichische Tochtergesellschaft abgerechnet wird. Denn Kosten, die bei…
Werden die von einem ausländischen Pharmakonzern benötigten landwirtschaftlichen Rohstoffe durch eine inländische Konzerngesellschaft beschafft und transportreif verarbeitet, dann kann - mangels Vorliegens vergleichbarer Fremdpreise - der konzerninterne Verrechnungspreis in Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ermittelt werden. Dies auch dann, wenn das ausländische Pharmaunternehmen die Rohstoffe zwar direkt aus Österreich…
…bei den Zinsenzahlungen hingegen schon, wäre aus der Sicht des BM für Finanzen dann nicht als eine in sich widersprüchliche Sachverhaltsbeurteilung zu werten, wenn diese unterschiedliche Behandlung von Unterschieden im maßgebenden Sachverhalt getragen wird. Dies wäre zB der Fall, wenn nach Lage des Falles wohl…
…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…würde der Transfer in die deutschen Betriebstätten wieder als Entnahmehandlung zu werten sein. Ob hierbei der Zahlungsfluss direkt von der GesmbH an die deutschen Betriebstätten der deutschen GesmbH & Co KG erfolgt oder über die inländische OHG abgewickelt wird, ist ebenso wenig relevant wie der Umstand…
…deutschen Tochtergesellschaft Finanzmittel in der Größenordnung von S 100 Mio. als Darlehen zukommen lassen möchte, hiezu in einer Steueroase mit den genannten Mitteln eine Briefkastengesellschaft gründet, sodann veranlasst, dass die genannten Mittel in der Folge der deutschen Tochtergesellschaft von der Briefkastengesellschaft als Darlehen überlassen werden…
…Entsorgung abtransportiert wird, dann besteht bereits nach österreichischem inländischen Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens in Österreich auftritt). Unter diesen…
…2 lit. g DBA-Italien eine Betriebstätte in Österreich begründet worden. Diese Betriebstätte existiert nicht erst ab Überschreitung der Frist von 12 Monaten, sondern ab Beginn der Arbeiten am 1. August 2010. Die Fristüberschreitung zeigt nicht nur Auswirkungen in Bezug auf die Körperschaftsbesteuerung der italienischen…
Wird von einer Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen…
…wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht in Wahrheit von der deutschen Bank stammen und lediglich "auf dem Papier" über die Cayman-Inseln umgelenkt worden sind bzw. ob die Gestaltung in der Lage ist…
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
…Ob nun jene Funktionen, die zur Erzielung der fraglichen Einkünfte erforderlich waren, von der Bahamas-Gesellschaft oder möglicherweise von den Mitarbeitern der inländischen Kapitalgesellschaft erbracht wurden, ob sonach bei Erzielung dieser Einkünfte gegebenenfalls nicht die Bahamas-Gesellschaft, sondern die österreichische Gesellschaft als Träger der diesbezüglichen…