Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für…
…mehr von der Besteuerung freizustellen. Für die Ermittlung der Höhe der schweizerischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ausschließlich österreichisches Steuerrecht maßgebend. Wenn daher der schweizerische Arbeitgeber im Rahmen der "2. Säule" des schweizerischen Pflichtvorsorgesystems freiwillig höhere Beiträge als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge leistet und hierbei…
…gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist, in Österreich von der Besteuerung freizustellen (allerdings ist die Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehaltes nötig). Wird der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen…
… 47 Abs. 2 EStG 1988). Die vertieften Sachverhaltsuntersuchungen können aber nicht in dem auf die Beantwortung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Antwortdienst angestellt werden und sind dem zuständigen Finanzamt vorzubehalten. Sollte die österreichische Gesellschaft als Arbeitgeber zu werten sein, dann würde sich die Lohnsteuerabzugspflicht aber…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
…Auch nach österreichischem Recht ist die steuerliche Arbeitgebereigenschaft demjenigen zuzumessen, der wirtschaftlich die Arbeitsgeberfunktionen trägt. Rz 924 LSt-RL zeigt eine Reihe von Kriterien auf, die im Fall einer Arbeitskräftegestellung die Beurteilung erleichtern sollen, ob der Arbeitskräfteüberlasser oder der Beschäftiger als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist…
…anfallen wird. Sollte dies aber dennoch der Fall sein, dann wird in Fällen der geschilderten Art kein Problem bestehen, eine Entlastung von der Beitragsleistung in Österreich durch Antragstellung gemäß § 42a FLAG 1967 beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zu erlangen. Auf Vorgänge, die nach …
…18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu verlangen. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juli 2011
…von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubskasse gelten. Die Entgeltfortzahlungen der österreichischen Bau-GmbH an die bei dem deutschen Bauvorhaben eingesetzten Arbeitnehmer sind daher in dem Ausmaß der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zuzuführen, als sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…
Ist ein Dienstnehmer einer deutschen GMBH in Österreich ansässig und arbeitet er hier für seinen deutschen Arbeitgeber in seinem in der inländischen Wohnung gelegenen "home office", dann wird zunächst zu klären sein, ob dieses "home office" eine inländische Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers darstellt. Für lohnsteuerliche…
…1 Z 3 fünfter Teilstrich und § 98 Abs. 1 Z 4 letzter Satz EStG 1988) eine indirekte Besteuerung der Arbeitslöhne durch Vornahme eines 20-prozentigen Steuerabzuges von den Arbeitsgestellungsvergütungen zu erfolgen. Die steuerliche Erfassbarkeit der Löhne der polnischen Arbeitskräfte wird durch Artikel 15 des österreichisch…
…nach Auffassung des BM für Finanzen kein Abzugsverbot für die in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs…
…Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern ein tätiges Unternehmen, das mit eigenem Personal die Arbeitgeberfunktionen auch tatsächlich in der Lage ist wahrzunehmen; die mit den verliehenen Fachkräften abgeschlossenen Arbeitsverträge sind solcherart, dass diesen hiedurch ein Dauerarbeitplatz und nicht bloß ein Arbeitsplatz…
…Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; dies allerdings nur dann, wenn Deutschland auch tatsächlich eine steuerliche Erfassung dieser Bezugsteile vornimmt (siehe die "subject-to-tax-Klausel" in Art. 15 Abs. 4 DBA-Deutschland). Die Wirkungen dieser "subject-to-tax-Klausel" haben auf die Erhebung des Dienstgeberbeitrages…
…Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens zur Folge haben. In einem solchen Fall unterliegen daher die Arbeitslöhne, die an die nach England entsandten Arbeitnehmer gezahlt werden, weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug und sind von der britischen Besteuerung freizustellen. 19. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Umstände vorzunehmen. Hiezu gehört z.B.: die Feststellung, welche Funktionen in der inländischen Repräsentanz wahrgenommen werden und ob Anhaltspunkte für die Vermutung vorliegen, dass es sich hierbei um eine inländische "Betriebstätte" im Sinn von Art. 5 DBA-Großbritannien handelt. Besteht eine inländische Betriebstätte, wird neben…
…wird. Der Bestand einer solchen Betriebstätte löst damit gemäß § 81 EStG 1988 die Verpflichtung zum österreichischen Lohnsteuerabzug aus. Ob dieser Umkleideraum allerdings auch auf der Ebene des internationalen Steuerrechts eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland darstellt, bedarf einer genaueren Durchleuchtung der Nutzungsintensität…
…abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der Besteuerung zu unterziehen; wenn daher im Fall einer Arbeitskräftegestellung der Gestellungsnehmer in Wahrheit der eigentliche Arbeitgeber ist, so soll er dies auch für steuerliche Belange sein. Es wird eine Information darüber gegeben, von welchen…