…Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen Finanzamtes festzustellen, ob die tatsächlichen Gegebenheiten so gestaltet worden sind, dass der von Parteienseite gewählten Gestaltungsform auch im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gefolgt werden kann. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann in dieser Hinsicht keine Sachverhaltsbeurteilung abgegeben…
…Prämie nicht nicht nach den Stundenaufzeichnungen des Jahres 2003 aufgeteilt werden, wenn diese nicht für die Arbeitsleistungen des Tätigkeitsjahres 2002 repräsentativ sind. Denn nach dem im Abkommensrecht geltenden Kausalitätsprinzip muss die Einkünfteaufteilung nach den Verhältnissen des Tätigkeitsjahres und nicht nach jenen des Zuflussjahres vorgenommen werden. …
…und sonach insoweit in Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren ist. Die steuerliche Erfassung in Österreich richtet sich hiebei nach inländischem Recht; sonach hat kein Lohnsteuerabzug zu erfolgen, sondern ist eine steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung geboten; in die österreichische Besteuerungsgrundlage sind hiebei - auch während des…
Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die…
…wird mit besonderer Sorgfalt zu untersuchen sein, ob sich die Beziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der von ihm geleiteten österreichischen Gesellschaft im konkreten Einzelfall nicht so darstellen, dass der österreichischen Gesellschaft schwerpunktmäßig die Funktionen eines Arbeitgebers zuzumessen sind. Fragen dieser Art müssen als Sachverhaltsfragen mit…
…die Geschäftsführerin ausschließlich im Baltikum und in Russland tätig wird und in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Denn sie bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die zwar nicht im Inland ausgeübt, wohl aber im Inland (nämlich von der inländischen GmbH) verwertet wird. Der Verwertungstatbestand des …
…daher sachgerecht, dass die deutsche Gesellschaft eine Assistenzvergütung (oder eine idR niedriger zu bemessende Arbeitskräftegestellungsvergütung) an ihre österreichische Tochtergesellschaft zahlt. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens kann allerdings keine Aussage darüber abgegeben werden, in welcher Höhe diese Vergütung im konkreten Besteuerungsfall anzusetzen ist. Ob daher…
…Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 25% an dieser GesmbH beteiligt und hält er sich in Ausübung seiner Geschäftsführerfunktion etwa an 1 Tag pro Woche in Österreich auf, so unterliegen die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Die Art und Weise…
…Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und…
…gegeben, wenn im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein steuerliches Arbeitsverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen wäre. Falls trotz österreichischer Steuerpflicht in Deutschland Lohnsteuer einbehalten wurde und falls eine entsprechende Steuerrückerstattung in Deutschland nicht erreichbar ist, müsste zur Vermeidung eines internationalen Besteuerungskonfliktes im Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers, sonach…
…dem in Abschn. 24 des Durchführungserlasses (AÖF Nr. 61/1961) enthaltenen Auslegungsgrundsatz darf Österreich Besteuerungsansprüche, die ausschließlich auf der Grundlage des Verwertungstatbestandes entstehen, nicht wahrnehmen. Nur soweit die Bezüge auf tatsächlich in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen (und 3.000 US-Dollar übersteigen), entstünde eine inländische…
…mit einem Schreibtisch verfügt und deren Geschäftsführer die beiden Gesellschafter sind, dann ist nur schwer vorstellbar, dass dieses Zimmer nicht der gemeinschaftlichen Verfügung der beiden Gesellschaftergeschäftsführer zugänglich ist; auch dann, wenn der Geschäftszweck der Vertrieb deutscher Produkte in Griechenland ist und die Behauptung aufgestellt wird…
…die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen…
…der Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft unterliegt, wenn er bei der Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens zu dem ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit getretenen neuen Abkommen. Die Regelung hat folgenden Wortlaut:…
…nach österreichischem inländischen Recht allerdings der Fall einer Arbeitskräftegestellung und folglich kein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GmbH vor, dann ist die Besteuerung im Veranlagungsweg vorzunehmen. Der Umstand, daß kein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zur Familienbeihilfe…
…zu ändern, dass die Vergütungen - richtigerweise - im Verrechnungspreisweg der deutschen GesmbH angelastet werden und dass die Geschäftsführertätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wurde. Eine andere Betrachtung wäre nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten anzusehen wären. Dies…
…EAS 346 vom 3. Dezember 1993 im Verhältnis zu Großbritannien vertretene Auffassung nicht mehr aufrechterhalten (und zwar weder in Bezug auf den Ort der Arbeitsausübung im Fall einer Ferngeschäftsführung noch hinsichtlich der - den vorliegenden Fall eines Fremdgeschäftsführers nicht betreffenden - DBA-Qualifizierung von Gesellschaftergeschäftsführerbezügen; siehe zu…
…Arbeitgeber nach wie vor eine Abfertigungsrückstellung und eine Pensionsrückstellung dotiert, so wird auch dieser Aufwand als Kostenfaktor in die Preisberechnung einzubeziehen sein. Ob im konkreten Fall besondere Gegebenheiten vorliegen, die einen abweichenden Fremdpreis rechtfertigen könnten (z.B. keine Vollauslastung des Geschäftsführers in der österreichischen Kapitalgesellschaft…
…BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage…
…Österreich aufhält. Zur Vermeidung von grenzüberschreitenden Überbelastungen kann in Fällen der vorliegenden Art nach Maßgabe des § 42a FLAG beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie eine Steuerfreistellung in Österreich erwirkt werden. 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: