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10 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
EAS 2042Doppelansässige schweizerisch-deutsche Kapitalgesellschaft mit Vertriebsaktivitäten in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/3-IV/4/0224.04.2002

…einem Einzelunternehmer (der zugleich treuhändiger Gesellschafter der schweizerischen Gesellschaft ist) ein Auslieferungslager sowie ein österreichisches Call-Center für die Entgegennahme von Bestellungen eingerichtet wird und darüberhinaus weitere mit dem Vertrieb verbundene Aktivitäten (z.B. Rechnungsausstellung im Namen der schweizerischen Firma, Verrechnung inkl. Gutschriften, Mahnwesen, Reklamationsbearbeitung…

EAS 2768Deutsche Gutschriftszinsen nach deutscher ESt-Rückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0542-IV/4/200623.10.2006

Hat ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des…

EAS 752DBA-Quellensteueranrechnung im Fall von Stückzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/2-IV/4/9513.11.1995

…| +65 | Rückerstattung d. schweizerischen Quellensteuer | | +30 | KESt (22% v. 100) | 22 | | 5% Steueranrechnung | -5 | | KESt-Gutschrift | -11 | | | ------ | | KESt-Abfuhr 6 | 6 | -6 | | | ------- |…

EAS 1931Fiktivsteueranrechnung auf die Stiftungs-Zwischensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 60/4-IV/4/0121.09.2001

Die gemäß § 22 Abs. 3 KStG zu erhebende Zwischensteuer ist keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies…

EAS 1736Steuerrückerstattung an einen schweizerischen Konsulenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/51-IV/4/0009.10.2000

…dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der österreichischen Firma, die sodann ihrerseits die Refundierung an den Schweizer vornimmt ist unzulässig. 09…

EAS 412Matching-Credit bei koreanischen Anleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 118/32/1-IV/4/9415.03.1994

Wird seitens einer österreichischen Bank von einer koreanischen Bank eine koreanische Anleihe im Fremdwährungsnominale von S 5 Mio. zu einem Kurs von ÖS 7, sonach um ÖS 35,000.000 erworben und ist Tilgung der Anleihe zu einem Devisenterminkurs von ÖS 6,98, sonach um…

EAS 687Entlastung von einer zu Unrecht vorgenommenen Abzugssteuer auf Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1273/4/2-IV/4/9501.08.1995

  Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei…

EAS 1163Berechnung des Matching-Credit-Anrechnungshöchstbetrages bei Terminverlustgeschäften mit Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/1-IV/4/9731.10.1997

Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von ca. S 21 Mio. geleistet und gleichzeitig eine Darlehensrückzahlung von rd. S 80 Mio…

EAS 440Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9404.05.1994

  Forderungswertpapiere, für deren Kapitalerträge Österreich durch ein Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung zur Anrechnung ausländischer Steuern auferlegt ist (z.B. kuponauszahlende Stelle schweizerischer Anleihen ist eine österreichische Bank) bleiben in dem Endbesteuerungsystem eingebunden (Pkt. 1.3.4 des BMF-Erlasses vom 8. April 1994, GZ 14…

EAS 465Kein Matching-Credit bei Schachteldividenden aus Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/71/1-IV/4/9407.07.1994

  Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien sieht vor, dass bei Anwendung des Steueranrechnungsverfahrens nach Artikel 23 Abs. 4 des Abkommens die brasilianische Steuer auf Gewinnausschüttungen auch dann mit 25% angerechnet werden muss, wenn auf brasilianischer Seite die Gewinnausschüttung unbesteuert geblieben ist. Der Verzicht Brasiliens…