…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der staatlichen Sozialversicherung der Schweiz handelt, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Schweiz ausgezahlt werden und die folglich nicht unter Artikel 18 DBA-Schweiz, sondern unter die "Kassenstaatsregel" des Artikels 19 des Abkommens fallen, so trifft diese Beurteilung nur für einen Sonderfall zu; nämlich jenen…
…haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie werden daher auch nicht von dem in Artikel 18 DBA-Schweiz verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige…
…Personen des öffentlichen Rechtes, die für Arbeitsleistungen gezahlt werden, die diesem Staat gegenüber (z.B. einem staatlich geführten Spital) erbracht worden sind. Die Befreiung gilt nicht für andere Pensionen, wie beispielsweise unter Artikel 18 oder 21 des Abkommens fallende AHV-Pensionen. 12. Dezember 2000 Für…
Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie fallen daher weder unter Artikel 15 des OECD-Musterabkommens (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) noch auch unter Artikel 18 (Ruhegehälter); denn sie sind nicht von dem in…
…ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für Belange des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; die Firmenpensionsnachzahlung ist hingegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens in Österreich steuerpflichtig. Beide Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht…
…ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Der Ansatz für Progressionszwecke ist…
…eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln;…
…und die korrespondierende Steuerfreistellungsverpflichtung auf deutscher Seite wird durch Art. 19 des DBA-Deutschland 2000 (bzw. Art. 10 DBA-1954) bestätigt. Denn Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung der beiden Staaten unterliegen der ausschließlichen Besteuerung im Kassenstaat. 03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Einsatz zurückgehenden Folgekrankheit verstorben ist, - eine US-Sozialversicherungspension - eine Rente aus dem "Survivor Benefits Plan" des US-Verteidigungsministeriums und - eine "Death Pension" des US Department of Veterans Affairs dann handelt es sich hiebei im erstgenannten Fall um in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie Bezüge nach Artikel…
…b des Abkommens, deren steuerbefreiende Wirkung im Ansässigkeitsstaat auch durch Artikel 1 Abs. 4 nicht beeinträchtigt wird, da Artikel 1 Abs. 5 lit. a ausdrücklich den Vorrang von Artikel 18 Abs. 1 lit. b festlegt. Die Steuerbefreiung für die US-Sozialversicherungspension steht allerdings unter Progressionsvorbehalt…
Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach…
…dann werden diese Renteneinkünfte als wiederkehrende Bezüge nach Maßgabe des § 29 Z 1 EStG 1988 steuerpflichtig werden, sobald der nach § 16 Abs. 2 und 4 BewG 1955 kapitalisierte Wert überschritten wird (EStR 2000 Rz 7018). Eine Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit scheidet aus…
…betriebsintern vorgesehenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen beruht, ist ebenfalls nach Artikel 18 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht ab Wohnsitzverlegung ausschließlich Österreich zugewiesen. Dieses Besteuerungsrecht kann in Österreich aber - wie im Fall der Rente der Ehefrau - nur nach den Regeln für Gegenleistungsrenten ab Überschreiten des kapitalisierten Rentenwertes ausgeübt…
…15 Abs. 3 des Abkommens unter Progressionsvorbehalt in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Da es um Qualifikationsfragen nach deutschem Steuerrecht geht, müsste eine solche Bescheinigung auf deutscher Seite von der rentenzahlenden Stelle oder von der deutschen Finanzverwaltung ausgestellt werden. Gleiches gilt für die Unfallrente; sollte…
…aufgenommen werden. Absatz 11 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen für die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens (Stand September 1992) enthält bereits einen international akkordierten Vorschlag für eine derartige Bestimmung. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorzunehmen sind (z.B. Vergleich von Umfang und Intensität der persönlichen Bindungen des Grenzgängers und seiner Gattin zu Deutschland und zu…
…Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung des Abkommens eine Besteuerung…
…Die gleiche Regelung gilt für die ASVG-Pension. Die zur gegenteiligen Rechtsfolge führende Bestimmung des Artikels 19 DBA-Schweiz wäre nur dann anzuwenden, wenn der Pensionist im öffentlichen Dienst Österreichs beschäftigt gewesen wäre. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu versagen sind, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen Umgründungsvorgängen stattfindet. 17. Oktober 2000 Für den…