Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…
…zu, die aus steuerlicher Sicht der Österreichischen Nationalbank als deren Einkünfte zuzurechnen sind. Werden Wertpapiere von anderen österreichischen Kreditinstituten (die nicht die Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 lit. b des DBA-Italien erfüllen) der Österreichischen Nationalbank zur Sicherstellung überlassen und zwar unter Bedingungen, die…
…ihn günstigeren Zinssatz aufnehmen oder vergeben können, so sind diese Zinssätze mit heranzuziehen. Ob Zinsen in der Höhe des so genannten VIBOR-Satzes diesen Anforderungen genügen, kann derzeit nicht generell bejaht werden. 20. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kreditnehmer oder von dem Eigentümer der inländischen Liegenschaft in seiner Eigenschaft als Bürge des türkischen Kreditnehmers, gezahlt werden. Artikel 11 DBA-Türkei sieht im Fall von Zinsen die Verpflichtung vor, die Quellenbesteuerung auf 15% einzuschränken. Allerdings ergibt sich aus der Quellendefinition des Artikels 11 Abs…
… 98 Z. 5 EStG der österreichischen Besteuerung, die allerdings nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Artikel 11 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht im Fall von Zinsen (ausgenommen Anleihezinsen) ein abkommensgemäß nicht beschränktes Besteuerungsrecht im Quellenstaat der Zinsen, sonach in Österreich vor…
…wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf jene - nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher im Jahr 2009 von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattgefundenen Depotwechsels von den…
…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…
…in Bezug auf den 1989 eingeführten 10%igen Kapitalertragsteuerabzug auf Zinsen weiterhin aufrechterhalten. Dementsprechend kann eine Quellensteuerfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn auf Vordruck ZS-L1 ein amtlicher luxemburgischer Ansässigkeitsnachweis beigebracht wird. 10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auf gesetzlicher Grundlage (Ausfuhrförderungsgesetz, Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz) im Auftrag der Republik Österreich handelt, unter staatlicher Aufsicht steht (Rechnungs- und Finanzkontrolle durch Staatskommissäre) und Haftungen im Namen der Republik abwickelt (die OeKB fungiert als "handling agent" des Bundesministeriums für Finanzen), erfüllt sie die Voraussetzungen für den Begriff der …
…würde dies zu einem Zinssatz von 3,55% führen, der noch unter dem von der Betriebsprüfung anerkannten Durchschnittssatz von 3,64% liegt. Wie erwähnt ist es im ministeriellen Auskunftsverfahren nicht möglich, die Höhe des in einem konkreten Fall für eine konzerninterne Kreditgewährung anzusetzenden Zinssatzes festzulegen…
…am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland soll diese Steuerpflicht rückwirkend ab 1992 beseitigt werden. Das Ratifikationsverfahren über dieses Revisionsprotokoll ist derzeit (auf deutscher Seite) noch nicht abgeschlossen. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann unterliegt die liechtensteinische Bank mit den bezogenen Zinsen der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch das inländische Grundstück besichert ist. Eine mittelbare Besicherung wäre gegeben, wenn der Hauptgesellschafter der GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall…
… dem Erwerber stehen auch die Vorteile des DBA-Schweiz zu: ERWERBER: | Stückzinsenanlastung | | -50 | Zinsengutschrift aus der Schweiz 100 - 35 | | +65 | Rückerstattung d. schweizerischen Quellensteuer | | +30 | KESt (22% v. 100) | 22 | | 5% Steueranrechnung…
…dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann wird hiedurch auf deutscher Seite die Besteuerungsgrundlage einseitig geschmälert, wenn Deutschland nach innerstaatlichem Recht nicht in der Lage sein…
…zu der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen Wertpapierkäufer gezahlten Stückzinsen zu. 14. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…gemäß Art. 18 des Abkommens Italien zu; dies selbst dann, wenn man die Nationalbank als vom österreichischen Staat errichtetes "Sondervermögen" im Sinn von Art. 19 Abs. 3 des Abkommens ansehen sollte. 25. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass diese Abkommensberechtigung bereits im Zeitpunkt der Einkünfteerzielung bestanden hat. Es kann dem Abkommen nicht die Wirkung beigemessen werden, dass es den Bestand einer (unbezahlten) Steuerschuld bis zu diesem späteren Erkennen der Abkommensberechtigung gestattet. Denn die Wirkungen der Steuerzuteilungsregeln sind absolut und gelten nicht nur…
…einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche mittelbare Besicherung liegt nach der EStR 2000 Rz 7968 vor, wenn das Betriebsvermögen des Schuldners, zu dem…
…im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren zu erfolgen. Ist der Körperschaftsteuerbescheid unter Vorschreibung einer 34%igen Körperschaftsteuer bereits ergangen, besteht Anrecht, dass im Rechtsmittelweg (gegebenenfalls auf der Grundlage von § 299 BAO) der abkommenskonforme Rechtszustand herbeigeführt wird. 03. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auf Steuerinländer über, mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellungsverpflichtung. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: