…GmbH. Wird bei einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass im Rahmen einer Neugestaltung der Lizenzverträge die Lizenzgebühren in der Größenordnung von über 2 Mio. Euro an eine andere niederländische Gesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Großmutter-Holding-Gesellschaft, sonach eine "Tantengesellschaft") überwiesen werden, dann kann der Quellensteuerabzug unterbleiben…
…solchen Fall ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich ergeben. Da sonach die Zwischenschaltung der deutschen Holdinggesellschaft zwar zu einer Lukrierung der deutschen Körperschaftsteuervorbelastung und auf der Grundlage der Mutter-Tochter-Richtlinie zu einer Vermeidung der deutschen Quellenbesteuerung führt, nicht jedoch eine Verminderung österreichischer Steuern bewirkt…
Wird in Österreich eine Tochtergesellschaft einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft errichtet, die ihrerseits auf Jersey eine weitere Gesellschaft gründen soll, wobei finanzielle Mittel - an Österreich vorbei - als Großmutterzuschuss aus Luxemburg nach Jersey verbracht werden sollen, dann liegt hier offensichtlich eine steuerplanende Gestion vor, die der Ausnutzung von…
…Aktiengesellschaft zu gewährleisten, so ist darin durchaus ein wirtschaftlich beachtlicher Gründungsgrund zu sehen. Hinzu kommt Folgendes: Eine unmittelbare Zurechnung der Gewinnausschüttung der deutschen AG an die österreichischen Anteilseigner (unter Beiseitelassung der beiden Holdinggesellschaften) würde zu einer Steuerbelastung von 25% führen (österreichische Endbesteuerungs-KESt gemäß § 93…
…ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6…
…zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen (EAS 2606…
…wird, weil diesfalls die Steuerfreiheit auch bei unmittelbarem Halten und Veräußern durch die österreichische Muttergesellschaft gegeben wäre. Ob diese Unschädlichkeit auch dann bejaht werden kann, wenn sich zwischen die ausländische Tochtergesellschaft eine weitere österreichische Enkel-Holdinggesellschaft schiebt, kann nicht in verallgemeinernder Form bestätigt werden. Denn…
…abkommenskonforme Ausmaß von 15% seitens der Gesellschafter durch einen Rückerstattungsantrag beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart herbeigeführt werden; die in Österreich verbleibende Kapitalertragsteuer von 15% ist sodann gemäß dem DBA in Deutschland anrechenbar. Ein Antrag der deutschen Mutter-Holdinggesellschaft auf Rückerstattung der gesamten Kapitalertragsteuer auf der…
…zu 100% gehörenden niederländischen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte niederländische Holdinggesellschaft nicht entgegen (siehe in…
…solcher der Steuerfreiheit nicht entgegen. Auch der Umstand, daß in einem Vorjahr die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften unter Inanspruchnahme der Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral in die in einem DBA-Partnerstaat errichtete Tochtergesellschaft übertragen worden sind, führt nach der geltenden Rechtslage nicht zum Verlust der…
…hinter" einer die Dividenden empfangenden Holdinggesellschaft eine operativ tätige, zu 100% beteiligte Muttergesellschaft steht, bei der für sich betrachtet die Voraussetzungen für eine Quellensteuerentlastung vorliegen (EAS 2606, 3244). Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligung der Muttergesellschaft an der Holding mittelbar über eine Personengesellschaft gehalten…
Ist eine deutsche Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn…
…Holdinggesellschaft kann daher nicht die abkommensgemäß Österreich überlassene 15-prozentige Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen an in der Schweiz ansässige natürliche Personen umgangen werden. Wird daher auf österreichischer Seite die mit 25% erhobene Kapitalertragsteuer nicht zur Gänze, sondern nur mit 10% rückerstattet, weil die Einkünfte dem Gesellschafter…
…dass die deutsche Holdinggesellschaft aus beachtlichen wirtschaftlichen Gründen und nicht bloß zur Vermeidung der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung errichtet worden ist und dass sie folglich beachtliche wirtschaftliche Funktionen erfüllt. Die vom Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart bereits erfolgte Rückerstattung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 10%-Punkten kann nicht…
…gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist daher eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des …
…und eine Betriebsuntergesellschaft (CTO-AS) aufgespalten ist, dann kann in einer solchen Gestaltung, bei der estnische operative Gewinne aus dem Coal Terminal Geschäft über eine estnische Holdinggesellschaft in die Hände der österreichischen Ö-AG gelangen, kein Missbrauchsverdacht aufkommen. Wendet man die VO BGBl. II Nr…
…Familien und einer börsennotierten amerikanischen Anlegerorganisation befinden, die ihrerseits die Aktien nur für nichtösterreichische Anteilsbesitzer hält. Aus dem Nachweis, dass die Anteile an der österreichischen Holdinggesellschaft von einer börsennotierten schwedischen Bank gehalten werden, ist im gegebenen Zusammenhang nichts zu gewinnen, da hiedurch nicht ausgeschlossen ist…
…über. Dies gilt sowohl für die in Österreich ansässigen Gesellschafterinnen wie für die in Deutschland ansässige Gesellschafterin. Allerdings steht dies für die aliquot der deutschen Gesellschafterin zufallenden Verluste nur insoweit zu, als diese Verluste in Wirtschaftsjahren nach dem Beteiligungserwerb an der österreichischen Holdinggesellschaft entstanden sind…
…ausreichende Gewähr gegen einen steuerumgehenden Gewinntransfer in das Drittausland zu bieten. Es erscheint daher nicht sachgerecht und daher auch nicht rechtsrichtig, in einem derartigen Fall auf der Grundlage der "Bilanzbündeltheorie" in den 5 Mitarbeitern der Personengesellschaft "eigene Arbeitskräfte" der Holdinggesellschaft (im Sinn von § 2 Abs…