…eine Betriebstätte im Sinn des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 vor, wenn dieses Büro nicht unter den taxativen Ausnahmekatalog der Ziffer 9 des Schlussprotokolls zum DBA fällt. Die bloße Requirierung von Werbern könnte wohl im Sinn des OECD-Musterabkommens als eine…
…einem solchen Fall kann allerdings auch eine Verlagerung von Gewinnen des ausländischen Pharmaunternehmens nach Liechtenstein vorliegen; dann nämlich, wenn zwar die österreichischen Verrechnungspreise nach Liechtenstein korrekt, die über Deutschland in das Land des Pharmaunternehmens weiterverrechneten Beträge hingegen überhöht sind. Die Gestaltung kann aber auch eine…
Veräußert eine österreichische Vermögensverwaltungs-AG einen Teil ihres Klientenstockes, der bisher sowohl in Österreich als auch durch eine schweizerische Betriebstätte der Vermögensverwaltungs-AG betreut wurde, an eine schweizerische Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 (bzw. Art. 13 Abs. 2) DBA-Schweiz…