…Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15 richtet, die für alle Arbeitgeber gilt, denen kein öffentlich-rechtlicher Status zukommt. Ob im individuellen Einzelfall Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, muss im Zweifel von jenem Staat…
…der wirtschaftlich von der schweizerischen X-S.A. generierten Gewinne unter Berufung auf den Bestand einer österreichischen Betriebstätte in Österreich besteuert, dann steht es der schweizerischen X-S.A. frei, sollte sie diese Besteuerung als nicht DBA-konform beurteilen, zur Klärung der Frage bei der…
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…
…der Gesellschafter die Doppelbesteuerung auf der Grundlage von Art. 23 DBA-Deutschland beseitigt (EAS 2571, EAS 2646, EAS 2900, EAS 2977, EAS 3034, EAS 3060, EAS 3167). Allerdings zeichnet sich mittlerweile durch die jüngste Rechtsprechung des BFH eine Änderung der Rechtslage insoweit ab, als der…
…steuerliche Erfassung der von der Enkelgesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttung beansprucht. Die Auswirkung auf die jeweils anzuwendenden DBAs ist nicht völlig einheitlich. Mit Deutschland ist für Fälle dieser Art vereinbart, dass die Zwischengesellschaft nicht die Vorteile des Abkommens zwischen dem Staat der Zwischengesellschaft und jenem der Enkelgesellschaft…
…Daher ist etwa auch bei Anwendung des österreichisch - deutschen DBA die von österreichischen Portfoliodividenden im Steuerabzugsweg mit 15% erhobene österreichische Körperschaftsteuer auf die deutsche Gewerbesteuer anzurechnen. Die deutsche Gewerbesteuer ist demnach für die Beurteilung, ob die ausländische Durchschnittsteuerbelastung im Sinn von § 3 der VO BGBl…
…Der Umstand, dass in dem geschilderten Fall gemäß § 20 Abs. 7 Z 1 UmgrStG eine Nachversteuerungsmöglichkeit für die stillen Reserven von 150 besteht, wird allerdings dann nicht zum Ausschluss des Rechtsmissbrauchsvorwurfes führen können, wenn hierdurch ein vom österreichischen Gesetzgeber für Beteiligungsveräußerungen (also für Vorgänge, bei…
…dass den von den vier Mitarbeitern unter dem Titel "Kundenbetreuung" erbrachten Leistungen eine bloß unterstützende Hilfsfunktion bei der Produktvermarktung in Österreich zukommt. Der Umstand, dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt wird, sonach der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet…
…von dieser an die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe anzusehen sein. Die gleiche Betrachtung muss gelten, wenn die Mittel seitens der…
…im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. 11. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…der steuerliche Empfänger der Beträge gesehen wird, bei den Zinsenzahlungen hingegen schon, wäre aus der Sicht des BM für Finanzen dann nicht als eine in sich widersprüchliche Sachverhaltsbeurteilung zu werten, wenn diese unterschiedliche Behandlung von Unterschieden im maßgebenden Sachverhalt getragen wird. Dies wäre zB der…
…österreichische Privatstiftung 100% der Anteile einer österreichischen GMBH, die ihrerseits wieder 100% einer irischen Kapitalgesellschaft hält, wobei auf diese Weise 10%ig besteuerte Provisionserträge der irischen Gesellschaft steuerfrei in die Hände der österreichischen GMBH und von dieser steuerfrei in die Hände der österreichischen Stiftung weiterfließen…
…1. Jänner 1997 eintreten zu lassen (Fälle von Doppelnichtbesteuerung ausgenommen). Sollten daher von deutschen Veranstaltern auf einem der Vereinbarung aus dem Jahr 1989 zuwiderlaufenden Steuerabzug beharrt werden, ist das BM für Finanzen bereit, unverzüglich erforderliche Schritte einzuleiten, um eine Doppelbesteuerung von den österreichischen Musikern abzuwenden…
…mit der tschechischen Abgabenverwaltung benötigt, um eine dem Artikel 9 DBA-CSSR entsprechende sachgerechte Gewinnzuordnung zu den österreichischen Konzerngesellschaften vorzunehmen, ist gemäß § 115 Abs. 1 BAO in Verbindung mit Artikel 26 DBA-CSSR die erforderliche Sachverhaltsaufklärung auf dem internationalen Amtshilfeweg erforderlich. Dieses Erfordernis, von Amts…
…der inländischen Gesellschaft geführt hätten. Es muss bezweifelt werden, dass es sich bei Umgehungshandlungen dieser Art um eine hinzunehmende unerwünschte (aber legale) Gestaltung gehandelt hat; vieles spricht dafür, dass eine illegale Gestaltung vorliegt. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann die Qualifizierung eines von…
…Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das Betriebstättenvermögen der deutschen Besitz-Personengesellschaft einfließenden Gewinnausschüttungen der deutschen Betriebs-GesmbH in Österreich gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen…
…Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in Zug in der Schweiz errichtete Tochtergesellschaft verkauft…
…Methoden "geschäftsfallbezogen" und nicht durch Aufteilung des Gesamtgewinnes der beiden Gesellschaften anzuwenden sind. Allerdings dürfen Gruppen von Geschäftsfällen gebildet werden (Z. 1.42 AÖFV. Nr. 114/96), sodass bei einem Unternehmen, das nur mit einer einzigen Gruppe von Geschäftsvorfällen zu tun hat (im vorliegenden Fall…
…dass die genannten Mittel in der Folge der deutschen Tochtergesellschaft von der Briefkastengesellschaft als Darlehen überlassen werden, wenn weiters die in Deutschland gewinnmindernd abgesetzten Zinsen steuerfrei (bzw. steuerschonend) in die Steueroasengesellschaft einfließen, wenn schließlich diese Beträge von der Steueroasengesellschaft unter Ausnutzung des internationalen Schachtelprivilegs steuerfrei…
…Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten. Mit Erlass vom 19. September 1989, AÖF Nr. 281/1989, sind auf österreichischer Seite zahlreiche betriebliche Aktivitäten festgestellt worden, denen jedenfalls gewerblicher Aktivitätscharakter beizumessen ist; diese Liste ist bei den erwähnten Gesprächen auch der…