…eine aliquote Entlastung von der österreichischen Lohnbesteuerung zu erlangen; und zwar auch dann, wenn der Dienstnehmer seit Mai 2001 seinen Hauptwohnsitz mittlerweile in ein anderes EU-Land verlegt hat. Sollten die Voraussetzungen des § 77 Abs. 4 EStG vorliegen, kann der österreichische Arbeitgeber die Lohnsteuerentlastung im…
…2 EStG genannten Zehnjahreszeitraum überwiegend keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine Abfertigung gemäß § 67 EStG begünstigt zu versteuern. Andernfalls liegen Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 EStG vor. Auch die Zahlung der Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist steuerlich dann unschädlich…
…die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1 FLAG). Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällt gemäß dem Handelskammergesetz indessen nur für Dienstgeber an, die Mitglieder der österreichischen Wirtschaftskammerorganisation sind. Auch Kommunalsteuerpflicht entsteht für die deutsche Kapitalgesellschaft nicht, da diese voraussetzt, daß der Dienstgeber eine inländische Betriebstätte…
…von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet (AÖF Nr. 153/1992). Diese Auffassung würde - sofern sich nicht im Rahmen von Verständigungsverfahren andere Auslegungserfordernisse ergeben - auch im Verhältnis zu…
…einer internationalen Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien wären diesfalls gegenstandslos. Allerdings wird darauf zu achten sein, dass nicht nur der in Slowenien ausbezahlte Bezugsteil von ATS 300.000, sondern der gesamte Aufwand für den slowenischen Geschäftsführer aus der Besteuerungsgrundlage der österreichischen GmbH ausgeschieden und an…
…Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels…
…der obzitierten Judikatur 183 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet (angebrochene Tage gelten hierbei als ganze Tage, siehe AÖF Nr. 331/1991) und die Geschäftsführungsdienstleistung, die die deutsche Kapitalgesellschaft durch ihren Arbeitnehmer der österreichischen nahe stehenden GesmbH erbringt, nicht in einer inländischen Betriebstätte der deutschen Kapitalgesellschaft…
…Arbeit umqualifiziert wurden (AÖFV. Nr. 153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs. 4 des Abkommens, dann unterliegen diese Bezüge…
…wird vor allem deshalb nicht in Betracht kommen, weil sich die Geschäftsführer vermutlich nicht arbeitstäglich an ihren österreichischen Arbeitsplatz begeben. Im Allgemeinen wird wohl davon auszugehen sein, dass dem Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH auch ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht. Dieser Arbeitsraum würde als "Betriebstätte"…
…die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG bezogenen Vergütungen als Sondervergütungen der österreichischen Besteuerung. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Vergütungen - richtigerweise - im Verrechnungspreisweg der…
…anderen Staat nur an drei Tagen in der Woche nötig ist. Ob im Fall eines Gesellschaftergeschäftsführers die Grenzgängereigenschaft noch anerkannt werden kann, wenn er sich nur zwei Tage pro Woche auf liechtensteinischem Staatsgebiet aufhält, erscheint indessen fraglich, vor allem dann, wenn die leitenden Aktivitäten nicht…
…Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis gegeben sein. Ob Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich dieser verbilligt erworbenen Aktien im konkreten Einzelfall…
…Auswirkungen zwischen diesen beiden Fallgestaltungen sind in dem Aufsatz von Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund", SWI 1995, Nr. 9, Seite 335, dargestellt. In beiden Fällen wäre es aber unrichtig, die Besteuerung des Geschäftsführers in Österreich bloß auf den Sachbezug der Zurverfügungstellung einer österreichischen Wohnung zu beschränken…
…Grunde liegenden Beispielsfall wurde bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Entsendungsjahr an 146 Tagen in Deutschland und an 74 Tagen in Österreich gearbeitet. Dies führte in Bezug auf die nicht direkt zuordenbaren Sonderzahlungen zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung von 66,36% (146/220*100). Im Ergebnis bedeutet dies…
…Dienstnehmerüberlassung bilden. Wird ausschließlich vom österreichischen Arbeitgeber nach wie vor eine Abfertigungsrückstellung und eine Pensionsrückstellung dotiert, so wird auch dieser Aufwand als Kostenfaktor in die Preisberechnung einzubeziehen sein. Ob im konkreten Fall besondere Gegebenheiten vorliegen, die einen abweichenden Fremdpreis rechtfertigen könnten (z.B. keine Vollauslastung…
…dass sich die Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 des DBA nicht in Österreich, sondern in der Schweiz befindet und dass die Aufenthalte in Österreich tatsächlich ohne jegliche Beziehung zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung stehen, dann hätte Österreich an den Geschäftsführervergütungen kein Besteuerungsrecht. Eine von der schweizerischen…
…sein, dass das Besteuerungsrecht an sämtlichen Geschäftsführereinkünften Österreich übertragen und sonach insoweit in Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren ist. Die steuerliche Erfassung in Österreich richtet sich hiebei nach inländischem Recht; sonach hat kein Lohnsteuerabzug zu erfolgen, sondern ist eine steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung geboten…
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…
…Aktien einer US-Konzerngesellschaft am 30. November 1993 zum Vorzugspreis von US $ 33,00 (Marktpreis = 40,00 US$) erworben (und trägt die US-Gesellschaft den damit verbundenen Aufwand) und werden die Aktien am selben Tag verkauft, so stellen US $ 7,00 im…
…Entsendung durch den niederländischen Arbeitgeber auf Grund einer von diesem Arbeitgeber mit der Tochtergesellschaft (fremdüblich) getroffenen Abmachung über eine Assistenzleistung? Erfolgt die Entsendung durch den niederländischen Arbeitgeber auf Grund einer von diesem Arbeitgeber mit der Tochtergesellschaft (fremdüblich) getroffenen Vereinbarung über eine Arbeitskräftegestellung? Im Fall Nr…