…in dem das Abkommen in Kraft getreten ist". Nach Auffassung des BM für Finanzen ist dem Ausdruck "Zeiträume" der Begriffsinhalt der "Veranlagungszeiträume" beizumessen. Da bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Veranlagungszeitraum ebenfalls stets das Kalenderjahr umfasst, ist bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich…
…Jänner 1994 in Bern unterzeichnetes Revisionsprotokoll abgeändert. Das Revisionsprotokoll bedarf allerdings als Voraussetzung für sein Inkrafttreten noch des Austausches der Ratifikationsurkunden. Es wird erwartet, dass dieser Urkundenaustausch jedenfalls bis September 1995 erfolgen wird, so dass ab 1996 mit dem Wirksamwerden der neue Rechtslage zur rechnen…
…1992 völkerrechtlich in Kraft treten, würde es ab 1.1.1993 steuerliche Wirksamkeit erlangen. Dies hätte zur Folge, dass ab 1.1.1993 die bisherige Schutzwirkung des Abkommens entfällt und das innerstaatliche Recht unbeeinflusst vom Abkommensrecht wirksam wird. Hat eine österreichische Gesellschaft, die nach einem…
…späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…März 2002 nach dem Alt-Abkommen berechtigt ist, die abfließenden Zinsen mit über 36% zu besteuern, stellt im Ergebnis eine dreimonatige Derogation des Artikels 11 des neuen Abkommens dar, der eine Quellensteuereinschränkung auf 10% fordert; dieser normative Eingriff in Artikel 11 des neuen Abkommens entlastet…
…Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass der OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen einen Auslegungsbehelf im Sinn des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet…
…Schiedsverfahrens entgegensteht. Doch dient die Schiedskonvention nur der Umsetzung der in Artikel 4 festgelegten Gewinnabgrenzungsgrundsätze; nach Auffassung des BM für Finanzen wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen…
…unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht bemessungsgrundlagenkürzend zu berücksichtigen sind. Wurde in der Vergangenheit auf der Grundlage der früheren gegenteiligen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sowie in Übereinstimmung mit der nach wie vor unverändert belassenen Judikatur des BFH bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Auslandsverlust in Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen außer Betracht gelassen…
…unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt (EAS 2195). 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen in die Kapitalertragsteuerpflicht optiert wird, um…
…der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur Nachversteuerung doppelverwerteter Auslandsverluste nicht beseitigt werden. 19. April 2005 Für den…
…entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der "Methodenwechsel" auch für ausländerbeherrschte österreichische Muttergesellschaften, wodurch entgegenstehende Aussagen der Verordnung unwirksam geworden sind. Die Zielsetzung des § 10 Abs. 3 KStG (Unterbindung der Gewinnverlagerung in Steueroasen) ist im zeitlichen Geltungsbereich des § 10 Abs…
…der inländischen Kapitalgesellschaften bereits vor seinem Zuzug nach Österreich der inländischen Besteuerung unterlagen, kann nicht bewirken, daß der österreichische Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung mit den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten ermittelt werden müßte. Das BM für Finanzen schließt sich daher der in dieser Hinsicht der gegenteiligen Literaturansicht (Toifl…
…Zeitpunkt nicht mehr der Kapitalertragsteuer. Ähnliche Rechtsfolgen gelten für seinerzeit sonderausgabenbegünstigt angeschaffte Genussscheine oder junge Aktien. Die Sonderausgabenbegünstigung geht mit dem Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht nicht verloren, wenn die seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen (10jährige Depothinterlegung) weiterhin eingehalten werden. Auch bleibt die Steuerbefreiung nach Maßgabe des …
…die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der "Methodenwechsel" daher auch für ausländerbeherrschte österreichische Muttergesellschaften, wodurch entgegenstehende Aussagen der Verordnung unwirksam geworden sind (EAS.2400) Zu der Frage, ob die Verweisung auf § 10 Abs. 2 KStG in § 2 Z…
Nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183…
…dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des § 6 des deutschen Außensteuergesetzes der "Wegzugsbesteuerung" unterworfen, kann hiedurch eine (zeitverschobene) internationale Doppelbesteuerung eintreten. Der Wortlaut des § 31 EStG stellt in allen Fällen…
…BM für Finanzen hält daher nach wie vor an seiner mit Erlass vom 27. Mai 1980, AÖFV. Nr. 179/80, geäußerten Auffassung fest, dass der Sinn der im Abkommen vorgesehenen Befristung nicht in der Schaffung einer vom innerstaatlichen Recht abweichenden sondern im Gegenteil in der…
…über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine derartigen besonderen Gegebenheiten vor, sodass diese Beurteilung auch in der Vergangenheit anwendbar ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: