…Abs. 7 DBA-Deutschland sollte die im innerstaatlichen Recht verwurzelte Transparenz der Personengesellschaften in ihren Auswirkungen auf Gesellschafter/Gesellschaftsbeziehungen auf der Abkommensebene festgeschrieben werden. Es ist wohl richtig, dass in diesem Zusammenhang die Rechtslage im Staat der Personengesellschaft für den Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters bindend ist…
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…
…weiterbelastet, zeigt wohl den Verlauf der Zahlungswege auf, ist aber für die steuerliche Erfassung der Gesellschafterentgelte unbeachtlich. Denn aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie bilden sämtliche Dienstleistungsvergütungen, die ein Gesellschafter von seiner Personengesellschaft (nämlich von jener, für die er die Dienstleistungen erbringt) erhält, für ihn Sondervergütungen…
…8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens im Tätigkeitsstaat steuerlich zu erfassen." Die diesem Verständigungsergebnis zugrundeliegende Argumentation, dass…
…abgesichert wird, stellt die Beteiligung an der Komplementär-GesmbH Privatvermögen des in Österreich ansässigen Gesellschafters dar, so dass die in dessen Privatvermögen einfließenden deutschen GesmbH-Gewinnausschüttungen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland in Österreich zu besteuern sind. Der Qualifikationskonflikt ist anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom…
…zusteht. Die Frage, ob die Gewinnausschüttung der inländischen Vertriebs-GMBH an die deutsche Lackfabrik (an deren Gesellschafter) als Dividende unter Artikel 10a (ab 1992) fällt und dementsprechend in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten ist oder wegen Bestandes einer inländischen Betriebstätte gemäß Art. 10a Abs…
…aber nach österreichischem Recht nicht die Personengesellschaft, sondern die deutschen Gesellschafter mit den in den österreichischen Betriebstätten erzielten Personengesellschaftsgewinnen besteuert werden, ist mangels Ansässigkeit des Steuerpflichtigen (der deutschen Gesellschafter) das DBA Österreich-Ungarn bei der österreichischen Besteuerung nicht anwendbar, sodass das Besteuerungsrecht an den in…
…deutsche Dividenden und deutsche Spekulationsgewinne abwirft, dann besteht für die in Österreich ansässigen Gesellschafter das Recht, auf Grund von Artikel 11 DBA-Deutschland Freistellung oder Rückerstattung in Bezug auf die deutsche Zinsabschlagsteuer geltend zu machen und gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland eine Reduktion der deutschen…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer deutschen KG seinen 40%igen Gesellschaftsanteil, dann löst dies österreichische Steuerpflicht aus, wenn hierdurch auch Teile einer österreichischen Betriebstätte veräußert werden. Ist die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter…
…ansässig gewordenen Familienmitgliedern zuzurechnen sind. Wenn allerdings nach der im deutschen innerstaatlichen Recht verwurzelten "Geprägetheorie" die deutsche GmbH der KG ein gewerbliches Gepräge gibt und damit das Entstehen einer die Beteiligung haltenden deutschen Betriebstätte für die KG-Gesellschafter verbunden ist, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten…
…dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine…
…an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die deutsche…
Beteiligt sich eine deutsche Kommanditgesellschaft an einer inländischen GmbH (mit ausschließlich im Inland gelegenen Betriebstätten) als unechter stiller Gesellschafter, dann wird aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den…
Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…
…Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer…
…österreichischer Staatsbürger Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich…
…Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung nicht entgegengetreten werden, wenn sie Zinsen…
…Ist daher eine österreichische KG zu 50% an einer deutschen börsennotierten AG beteiligt, so werden sowohl nach österreichischem wie auch nach deutschem Steuerrecht die Gewinnausschüttungen den KG-Gesellschaftern als deren Einkünfte zugerechnet, wobei diese die Dividenden über ihre österreichischen Betriebstätten (anteilige Personengesellschaftsbetriebstätten) in Empfang nehmen…
…Denn bei konsequenter Verfolgung dieser Konzeption müssten die von der österreichischen GmbH an die deutsche Gesellschaft gezahlten Vergütungen bei dieser von der deutschen Körperschaftsbesteuerung freigestellt werden und es dürfte der Geschäftsführer aus dem Titel der Erzielung von Geschäftsführereinkünften gleichfalls keiner deutschen Besteuerung unterzogen werden. 21…