Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist und der nunmehr nach Österreich zugezogen ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser…
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland dürfen Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragstaat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden. Die Frage, ob diese vom OECD…
Nach Artikel 18 des DBA-Deutschland-2000 unterliegen in Übereinstimmung mit den OECD-Grundsätzen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Dazu führt das am 25. September 2000 paraphierte - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA-2000…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher ab 1994 seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von zwei deutschen GmbHs, die ihm bis 1993 zu 100% gehörten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 1987 Firmenpensionen in Höhe von S 60.000,- monatlich, die in Deutschland…
…9 Abs. 4 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht vom (ehemaligen) Tätigkeitsstaat auf den Wohnsitzstaat übertragen; eine solche Vorschrift fehlt im Geltungsbereich des Artikels 8. Es könnten damit Gesellschafter-Geschäftsführerpensionen zu jenen Einkünften gerechnet werden, für die in den "Artikeln keine Regelung getroffen ist" (Art. 13 Abs…
Veräußert ein in Österreich ansässiger Universitätsprofessor seine 60-prozentige Beteiligung an einer deutschen GmbH, deren Geschäftsführung er besorgt, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 5 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; und zwar gleichgültig, ob die Veräußerung zur Gänze in einem Jahr…
Hat der in den Ruhestand getretene Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen die von der GmbH gezahlten Pensionen der Besteuerung in Deutschland (EAS 1153, die Aussagen dieser EAS sind von deutscher Seite in den Verständigungsgesprächen vom 3. Dezember 1997…
Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…
Fließt einem nach Österreich zugezogenen Geschäftsführer einer deutschen GmbH aus Anlass der Lösung des Dienstverhältnisses eine Abfindung seiner Pensionsansprüche gegenüber der Gesellschaft zu, dann unterliegt diese gemäß Art. 18 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Denn Ruhegehälter werden von Artikel 18 nicht nur dann erfasst, wenn…
Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9…
Hat ein österreichischer Gesellschaftergeschäftsführer nach seiner Pensionierung seine Ansässigkeit aus Österreich nach Malta verlagert und lässt er sich in der Folge eine Pensionsabfindung von seiner Gesellschaft auszahlen, dann fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 18 des DBA-Malta, mit der Folge, dass er in Österreich…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
Bezüge, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Dienstnehmer zahlt, der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische…
Wird bei einem in Deutschland ansässigen Geschäftsführer einer ihm zu 100% gehörenden österreichischen GmbH im Zuge einer auf deutscher Seite durchgeführten Betriebsprüfung unter Berufung auf deutsche höchstgerichtliche Judikatur festgestellt, dass die ausschließlich erfolgsabhängige und damit ausschließlich variable Vergütung zur Gänze eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, dann…
Wurde ein bisher in Deutschland ansässiger Dienstnehmer, von seiner deutschen Konzernzentrale nach Österreich entsandt, um hier als Geschäftsführer die österreichische Tochtergesellschaft zu leiten, und wird vereinbart, dass die österreichische Tochtergesellschaft die Beiträge zur deutschen Pensionskasse übernehmen soll, dann ist für die Frage der steuerlichen Behandlung…
Gemäß Artikel 9 Abs. 4 des DBA-Ö/D wird das Besteuerungsrecht an Ruhegehältern für frühere Dienstleistungen dem Wohnsitzstaat des Pensionisten zugewiesen. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes erfolgt unabhängig davon, wie die Ruhegehälter finanziert werden. Es ist daher im Falle einer Firmenpension unerheblich, ob die Mittel…
Hat eine deutsche AG in Österreich eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH…
EAS 1320 hat sich mit einem Fall befasst, in dem das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages…
Nach dem Altabkommen mit Deutschland galt die Grenzgängerregelung des Artikels 9 Abs. 3 DBA, derzufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich…
Innerhalb der OECD-Staatengemeinschaft geht die herrschende Auffassung nunmehr dahin, dass Änderungen im innerstaatlichen Recht auch Rückwirkungen auf die Abkommensanwendung entfalten können. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist in diesem Sinn eine geänderte innerstaatliche Rechtslage für die Abkommensanwendung insoweit maßgebend, als hiedurch der Inhalt…