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3 228 Treffer324 msnur geltende Fassungen
EAS 192Veräußerung von Beteiligungen unter 10% an österreichischen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/65/1-IV/4/9209.11.1992

…Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1. 9. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 715Teilwertabschreibung einer deutschen GmbH-Beteiligung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/14-IV/4/9519.09.1995

…III UmgrStG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 leg. cit. (also insb. dann, wenn ausreichende stille Reserven einen positiven Verkehrswert bewirken) zwingend anzuwenden. Aus § 16 Abs. 1 ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss:   | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…

EAS 2987Produktionsverlagerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1921-IV/4/200823.07.2008

…Analyse der Aufwandstruktur der letzten Jahre kann in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für die Bildung solcher werthaltiger immaterieller Wirtschaftsgüter liefern. Ein weiterer Aspekt der Funktionsverlagerung betrifft den Entgang von Gewinnchancen, da die österreichische Gesellschaft in den letzten beiden Jahren erhebliche steuerliche Gewinne ausgewiesen hat. Bei der…

EAS 2481Grenzgängereigenschaft einer teilzeitbeschäftigten Gesellschaftergeschäftsführerin in Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 409/1-IV/4/0405.07.2004

…Grenzgängerin nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat einpendelt und dies könne auch in einem Fall zutreffen, in dem ein Schweizer ein Arbeitsverhältnis in Österreich eingeht, das nur drei…

EAS 3446Anschaffungskosten einer Beteiligung bei Wiederzuzug aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.308.04125.07.2023

…Ort der Geschäftsleitung in Österreich) und verlegt sie zunächst 2018 unter Aufgabe ihres Wohnsitzes in Österreich den Wohnsitz in die Schweiz und sodann 2021 wieder zurück nach Österreich, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Zuzug nach Österreich im Jahr 2021 auf die steuerlichen…

EAS 2741Auswirkung der Wegzugsbesteuerungsregelungen auf österreichisch-schweizerische Anteilsübergänge von Todes wegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0322-IV/4/200619.07.2006

…dessen Anwendungsmodalitäten durch das (derogierende) DBA auf den vorbeschriebenen Durchführungsweg zurückgedrängt werden. Das Revisionsprotokoll zum DBA steht im Übrigen einem Verlangen der Abgabenbehörde nach Sicherung dieses Besteuerungsanspruches nicht entgegen, da die Schweiz - anders als die EU-Staaten - in den gegenständlichen Fällen keine Vollstreckungsamtshilfe gewährt. Bundesministerium…

EAS 3265Progressionsrelevanz halbeinkünftebesteuerter deutscher Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0052-IV/4/201227.01.2012

Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…

EAS 1740Buchwerteinbringung durch einen in der Schweiz ansässigen Personengesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/32-IV/4/0017.10.2000

…von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf der…

EAS 3308Auswirkung der “Abfärbetheorie” auf deutsche Personengesellschaften österreichischer Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0681-IV/4/201221.12.2012

…KG, kann angesichts der in EAS 3256 und EAS 3265 erläuterten abkommensrechtlichen Unwirksamkeit der deutschen "Geprägetheorie" aus Artikel 23 DBA-Deutschland kein Anspruch mehr auf Steuerfreistellung in Österreich abgeleitet werden. Ist die deutsche GmbH&Co KG des österreichischen Investors an einer deutschen operativen Personengesellschaft beteiligt…

EAS 1505Teilwertabschreibung einer deutschen GmbH-Beteiligung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/9913.09.1999

…steuerlichen Verwertung führen, wird auf österreichischer Seite besonders sorgfältig zu untersuchen sein, ob es hiedurch zu einer Wertsteigerung der Beteiligung an der deutschen Muttergesellschaft gekommen ist, die auf österreichischer Seite gemäß § 6 Z 13 EStG zu einer zwingenden Beteiligungsaufwertung und damit zu einer Kompensierung der…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft mit Nachfolgeeinlage in die Schwestergesellschaft als gegeben angesehen), so ändert dies nichts daran, dass die mit der steuerlichen (wirtschaftlichen) Betrachtung verknüpfte Rechtsfolge der Aufwertungsverpflichtung einsetzt. …

EAS 3388Grenzüberschreitende Verschmelzung nach Liechtenstein iZm einer österreichischen Immobiliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0334-IV/8/201720.07.2017

…der DBA-Anwendung - ausschlaggebend, dass eine natürliche oder juristische Person in einem Vertragstaat unbeschränkt steuerpflichtig ist (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1, Z 4 Rz 4). Geht man davon aus, dass die FL-GmbH bereits mit Verschmelzungsstichtag vom 30.6.2017 in steuerlicher…

EAS 3378Wegzugsbesteuerung – Nichtfestsetzungskonzept im Zusammenhang mit der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0683-VI/8/201603.04.2017

…3 DBA-Schweiz nicht das Recht des erstgenannten Staates berührt, bei Anteilen an Gesellschaften nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei der Person einen Vermögenszuwachs bis zu ihrem Ansässigkeitswechsel zu besteuern, wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Person zum Verlust des Besteuerungsrechtes des erstgenannten…

EAS 3363Veräußerung einer Beteiligung an einer ungarischen Personengesellschaft durch eine österreichische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0222-VI/8/201529.10.2016

…des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens…

EAS 3231Wegzugsbesteuerung und “negative stille Reserven”
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1142-IV/4/201131.10.2011

…fingiert. Liegt der gemeine Wert unter den Anschaffungskosten, ergeben sich daher im Wegzugszeitpunkt keine steuerlich erfassbaren positiven Einkünfte, wohl aber liegen steuerlich relevante negative Einkünfte vor. Der Tatbestand der "Wegzugsbesteuerung" erfordert den Eintritt von Umständen, die zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führen…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

…der inländischen Betriebstätten in die deutschen Betriebstätten transferiert wurden. Wäre der Fall so gelagert, dass die österreichische OHG den Betrag von S 140 Mio. im Kreditweg von dritter Seite (z.B. Bank) aufbringt, wären diese Mittel (und die Rückzahlungsverpflichtungen) von vorneherein dem steuerlichen Betriebsvermögen der…

EAS 1667Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in die französische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0029.05.2000

…b des Abkommens verliert der Quellenstaat in Umgründungsfällen, die im Ansässigkeitsstaat steuerentlastet abgewickelt werden können, dieses Besteuerungsrecht. M.a.W., lit. b will sicherstellen, dass die in lit. a vorgesehene OECD-unübliche Steuerzuteilung an den Quellenstaat keine im Ansässigkeitsstaat steuerlich begünstigten Umgründungsfälle behindert. Bringt eine…

EAS 565Kanadischer Kleinbeteiligungsertrag im Wege einer kanadischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/10/1-IV/4/9512.01.1995

…unter Berufung auf Artikel 23 Abs. 2 lit. b DBA-Kanada kann idR schon allein deshalb zu keinem anders lautenden Ergebnis führen, da diese Abkommensbestimmung ausdrücklich unter nationalen Gesetzesvorbehalt gestellt worden ist. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 237Horizontaler Verlustausgleich bei negativem Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 781/4/1-IV/4/9327.02.1993

…000.000 steuersatzmindernd in Österreich auswirken kann. Es ist einzuräumen, dass durch diese höchstgerichtlich bestätigte Vorgangsweise die im Geltungsbereich des EStG 1972 noch vorhanden gewesene Progressionsunwirksamkeit von halbsatzbegünstigten Veräußerungsgewinnen (indirekt) verloren geht. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: