…pro Woche vorsieht. Diese Sichtweise muss aber bereits als Grenzwert für die Grenzgängereinstufung gesehen werden; sie noch weiter zu dehnen und bereits bei einer bloß dreistündigen Wochenarbeitszeit von einem "Grenzgänger" zu sprechen, erscheint zu weitgehend (so EAS 2227 im Fall eines Musiklehrers, der in Liechtenstein…
…20% der Arbeitstage nicht überschreiten (wobei Krankheits- und Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr gelten). Ist der betreffende Arbeitnehmer daher im Jahr der Arbeitsaufnahme 100 Arbeitstage bei dem deutschen Arbeitgeber beschäftigt, dann würde für den Zeitraum Juli - Dezember dieses Jahres die Grenzgängereigenschaft nur verloren gehen…
…OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197…
Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" angewendet: Liegen die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher…
…Diese Sichtweise muss aber bereits als Grenzwert für die Grenzgängereinstufung gesehen werden; sie noch weiter zu dehnen und bereits bei einer bloß dreistündigen Wochenarbeitszeit von einem "Grenzgänger" zu sprechen, erscheint zu weitgehend. Zur steuerlichen Behandlung der österreichischen Musiklehrer in der Schweiz siehe im Übrigen EAS…
…einem eigenständigen Arbeitsverhältnis. Dies führt dazu, dass für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung eine gesamthafte Betrachtung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen hat und die im Rahmen der Entsendung im Drittland verbrachten Arbeitstage bei der Ermittlung der 45-Tage bzw. 20 %-Grenze zu berücksichtigen sind (sog. "schädliche…
…bleiben die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht" (AÖF Nr. 34/2000). Diese Verständigungsregelung bezieht sich nicht auf Fälle der vorliegenden Art (zwei gesonderte Bauführungen), sondern auf eine einheitliche Bauführung, bei der aber die arbeitsfreie Zwischenzeit zwischen den Baulosen nicht für die…
…wenn die Person während eines Kalenderjahres zeitlich nacheinander für mehrere Arbeitgeber tätig ist, sondern auch bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber (zB bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). Selbst wenn die Tätigkeit im Rahmen eines dieser gleichzeitigen Arbeitsverhältnisse außerhalb der Grenzzone ausgeübt wird und daher die Grenzgängerregelung für…
…Zl. 457/71). Denn Tage, an denen sich Personen nicht ganztägig in Österreich aufhalten, werden bei der für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthaltes und damit für die unbeschränkte Steuerpflicht anzustellenden Berechnung der "6-Monatsfrist" (§ 26 Abs. 2 BAO) außer Betracht gelassen. Daher tritt für solche…
…Wesentlichen dem o.a. Begutachtungsentwurf entsprechende Entwurf zu einem neuen Abs. 12 des OECD-Musterkommentars zu Art. 5 OECD-MA folgende Einschränkungen für die Begründung einer Betriebsstätte bei Mitbenützung durch andere Unternehmer vor: "12. [...] This will not be the case, however, where the enterprise's…
Übernimmt ein ungarisches Unternehmen den Auftrag, in mehreren österreichischen Kraftwerken, die in verschiedenen Bundesländern gelegen sind, veraltete Turbinen durch - vom Auftraggeber bereitgestellte - neue Turbinen zu ersetzen sowie Instandhaltungsarbeiten daran durchzuführen, so führen solche Montagearbeiten zu einer inländischen "Montagebetriebstätte" (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA…
…für jede Baustelle gesondert anzuwenden ist und daher die Bautätigkeit auf getrennt zu wertenden Baustellenprojekten nicht zusammenzurechnen ist, kommt bei der Qualifikation von Dienstleistungsbetriebstätten nicht zur Anwendung. Werden daher von einer tschechischen Kapitalgesellschaft Dienstleistungen im Bereich IT in Österreich auf Basis verschiedener Verträge für unterschiedliche…
Bezüge, die ein in Grenznähe befindliches österreichisches Unternehmen an einen in der Schweiz in Grenznähe wohnhaften leitenden Angestellten bezahlt, der arbeitstäglich von seinem österreichischen Arbeitsort zu seinem schweizerischen Wohnsitz zurückkehrt (Grenzgänger), dürfen gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich nur einer Lohnsteuer…
…dass auch in jenem Kalenderjahr, in dem der Aufenthalt in Österreich 183 Tage nicht überschreitet, das Besteuerungsrecht bei Österreich liegt und Deutschland Steuerbefreiung gewährt. Dies wäre im Fall eines Arbeitsgestellungsvertrages nicht zutreffend. Anders wäre der Fall allerdings zu sehen, wenn nicht der Fall einer bloßen…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…GmbH unterliegen. Gegen das Vorliegen einer Aktivleistung spricht allerdings, wenn die deutschen Arbeitnehmer zur Unterstützung der österreichischen Fachkräfte bei der Erfüllung der Projektaufgaben auf Anfrage der Ö-GmbH nach Österreich delegiert werden, weil die Ö-GmbH mit nur zwei Mitarbeitern plus Geschäftsführer ausgestattet ist. Dies…
…Nr. 143/1993), derzufolge bei einer Auftragsvergabe in Baulosen die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der maßgebenden Bauführungsfrist nicht mitgerechnet werden, lässt sich - abgesehen davon, dass eine solche Auslegungsregel mit Italien bislang noch nicht aufgestellt worden ist - für den vorliegenden Fall nichts gewinnen, da hier…
…ihrer Anwendung nicht nur auf Zeiträume ab Dezember 1999 beschränkt werden. War daher ein schweizerischer Unternehmensberater von Oktober 1994 bis Juli 1995 bei einer österreichischen Firma tätig, dann kann der schweizerischen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden, wenn sie die aus dieser Tätigkeit erzielten Gewinne der schweizerischen…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
Ist ein Vorarlberger bei einem Unternehmen in St. Gallen als Grenzpendler tätig, dann unterliegt er als Grenzgänger der Besteuerung in Österreich und es ist eine mit maximal 3% zu erhebende schweizerische Einkommensteuer in Österreich anzurechnen. Findet auch ein Arbeitseinsatz in Drittstaaten statt, dann wird Folgendes…