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EAS 2499Erbschaftssteuerliche Behandlung von Geldeinlagen eines Steuerausländers bei einem inländischen Kreditinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/4-IV/4/0405.08.2004

Gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG ist der Erbübergang von Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten von der Erbschaftsteuer befreit, soweit deren Erträge im Zeitpunkt des Todes der Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem…

EAS 600Erbschaftsteuerabgeltung für in Deutschland lebende Erben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1052/3/1-IV/4/9516.03.1995

  Endbesteuerte inländische Sparbücher und Anleihen eines Erblassers mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten…

EAS 2672Inländische Sparbuchschenkung durch einen Franzosen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0657-IV/4/200518.10.2005

Artikel 7 des DBA(Erb)-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene…

EAS 1567Bargeldschenkung an die in Frankreich lebenden Enkelkinder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 193/1-IV/4/9929.11.1999

Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…

EAS 1019Anfall einer schweizerischen Erbschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 268/1-IV/4/9726.02.1997

Erwirbt ein in Österreich ansässiger Erbe Geldvermögen von ca. 1,6 Mio. ATS von einer in der Schweiz ansässig gewesenen Erblasserin, dann ist dieser Erwerbsvorgang gemäß Artikel 7 i.V. mit Art. 9 DBA-Schweiz in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Die ab dem Todestag…

EAS 2085Erwerbe von einem liechtensteinischen Erblasser im Wege eines ausländischen Trustvermögens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 426/1-IV/4/0202.07.2002

Gemäß dem nach wie vor in Geltung stehenden Abschnitt III des DBA-Liechtenstein 1955 (BGBl. Nr. 214/1956) sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in…

EAS 2546Erbübergang des Anspruches auf den Liquidationserlös einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0291-IV/4/200428.12.2004

  Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des…

EAS 329Deutsche Erbschaftsbesteuerung inländischer KESt-pflichtiger Wertpapiere
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 656/2/1-IV/4/9329.10.1993

  Verstirbt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, der in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt und der in Österreich ein im Privatvermögen gehaltenes Wertpapierdepot besitzt, so steht gemäß Artikel 5 des DBA-Deutschland das ausschließliche Erbschaftssbesteuerungsrecht an diesen Vermögenswerten der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Umstand, dass…

EAS 2262Legale Keinmalbesteuerung einer US-Erbschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1175/1-IV/4/0324.03.2003

Gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Erbschaftsteuerabkommens, BGBl. Nr. 269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in…

EAS 1990Erbübergang von italienischem Liegenschaftsbesitz und Aktien und Anleihen im Depot einer italienischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 145/1-IV/4/0214.02.2002

  Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien, so besteht grundsätzlich Bereitschaft, italienischen Liegenschaftsbesitz, der an die in Italien lebende Tochter (mit inländischem Zweitwohnsitz) im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO…

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…

EAS 2281Nebenerträge aus unbeweglichem Vermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/63-IV/4/0323.04.2003

Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…

EAS 1621Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 589/1-IV/4/0003.04.2000

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…

EAS 1096Inländische Einmalerlagsversicherungen deutscher Versicherungsnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/19-IV/4/9707.07.1997

Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220…

EAS 2706Erbschaftsteuerliche Behandlung von Anteilen an vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0128-IV/4/200610.03.2006

Für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange hat sich eine österreichische Verwaltungspraxis entwickelt, die bei betriebsführenden Personenhandelsgesellschaften nicht das im Einkommensteuerrecht geltende Transparenzprinzip anwendet; dies gilt sinngemäß auch bei den vergleichbaren ausländischen Gesellschaften (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Im Bereich der vermögensverwaltenden Personengesellschaften waren…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…