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EAS 600Erbschaftsteuerabgeltung für in Deutschland lebende Erben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1052/3/1-IV/4/9516.03.1995

…die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2499Erbschaftssteuerliche Behandlung von Geldeinlagen eines Steuerausländers bei einem inländischen Kreditinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/4-IV/4/0405.08.2004

…Abs. 1 Z. 17 ErbStG ist der Erbübergang von Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten von der Erbschaftsteuer befreit, soweit deren Erträge im Zeitpunkt des Todes der Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem einbezogen sind…

EAS 3273Außerbetriebliche Versorgungsrente aus Anlass der Übergabe eines deutschen KG-Anteils
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0261-IV/4/201220.04.2012

…Anwendungsfall von Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass das Besteuerungsrecht nicht Deutschland, sondern Österreich zusteht. Dieser Befund wird durch Absatz 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 13 und 18 bestätigt. Bundesministerium für Finanzen, 20…

EAS 2281Nebenerträge aus unbeweglichem Vermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/63-IV/4/0323.04.2003

…festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1…

EAS 2085Erwerbe von einem liechtensteinischen Erblasser im Wege eines ausländischen Trustvermögens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 426/1-IV/4/0202.07.2002

…von einem auf den Cayman-Inseln errichteten Trust ausgezahlt werden und liegt hierbei ein direkter Erwerb vom liechtensteinischen Settlor des Trustes vor, dann sind die Zuwendungen von der österreichischen Erbschaftssteuer freizustellen. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 2673Veräußerung eines Anteils an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Leibrente
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0736-IV/4/200523.11.2005

…auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen und nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen…

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

…da dieser nur für Vermögensübergänge auf inländische gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen ist. Der Umstand, dass im reziproken Fall Deutschland nach seinem innerstaatlichen Recht Steuerfreiheit gewähren würde, falls von Österreich Gegenseitigkeit bestätigt wird, vermag keine Steuerfreistellung des Vorganges in Österreich zu rechtfertigen. Wohl könnte durch eine auf…

EAS 329Deutsche Erbschaftsbesteuerung inländischer KESt-pflichtiger Wertpapiere
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 656/2/1-IV/4/9329.10.1993

…5 des DBA-Deutschland das ausschließliche Erbschaftssbesteuerungsrecht an diesen Vermögenswerten der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Umstand, dass aus diesem Wertpapierdepot endbesteuerte und damit erbschaftssteuerabgeltende Zinsen geflossen sind, sowie der Umstand, dass ein Teil dieses Wertpapierdepots für Belange der österreichischen "Erbschaftssteuerversicherung" betreffend die inländischen Betriebe des…

EAS 1096Inländische Einmalerlagsversicherungen deutscher Versicherungsnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/19-IV/4/9707.07.1997

…Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220/1955, nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung. 7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3454Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.103.09410.02.2025

Bei Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art. 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…

EAS 1826Übergang einer Ferienwohnung auf Mallorca im Erbweg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 656/2-IV/4/0102.04.2001

…steuerbefreiten Erwerb im Zusammenhang stehenden Kosten (Kosten im Zuge der Erbabwicklung in Spanien, einschließlich der hiebei angefallenen Reisekosten) bei der österreichischen Besteuerung des verbleibenden Vermögens nicht als Abzugspost berücksichtigt werden können. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3084Deutsche Staatspension als Witwenpension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1983-IV/4/200931.07.2009

…Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Dies entspricht auch dem Grundkonzept des § 32 Z 2 EStG 1988. Denn darnach sind nachträgliche Einkünfte beim Rechtsnachfolger unter der Einkunftsart zu erfassen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen wäre (UFS 04.12.2006, RV/0842-W/06)…

EAS 1019Anfall einer schweizerischen Erbschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 268/1-IV/4/9726.02.1997

…österreichische Erbe gemäß Artikel 10 und Artikel 11 berechtigt ist, den 5% übersteigenden Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer erstattet zu erhalten; der nicht rückerstattungsfähige Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. 26. Februar 1997 Für den…

EAS 2646Veräußerung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden deutschen KG gegen Leibrente
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0529-IV/4/200517.08.2006

…Staaten übereinstimmend nur kraft Rentenform steuerpflichtig sind - dem Artikel 18 Abs. 4 des Abkommens unterstellt werden (Aussage von Absatz 4 der am 25.9.2000 paraphierten österreichisch-deutschen Anwendungsgrundsätze zu Artikel 18). 17. August 2006 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 491Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuern bei der inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1193/1/1-IV/4/9412.08.1994

…auf die inländischen Begriffe abstellen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem derartigen Fall ein Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden kann. 12. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 948Schenkungen auf den Todesfall im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/2-IV/4/9610.10.1996

  Artikel 2 DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben…

EAS 2992Außerbetriebliche Versorgungsrente nach Hauptwohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1924-IV/4/200823.07.2008

…5 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland eine derartige Auslegung vereinbart worden. Eine solche Auslegungsübereinkunft besteht indessen nicht mit der Schweiz. Wird allerdings die Versorgungsrente in der Schweiz besteuert, dann könnte dies als Zeichen einer übereinstimmenden DBA-Auslegung gewertet werden (Hinweis auf EAS 792). Bundesministerium für…

EAS 1128Wohnsitzverlegung kurz vor Lebensende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 246/1-IV/4/9711.08.1997

…Vermögen) des Abkommens einer inländischen Besteuerung entgegen. Aber selbst wenn sich aus dem DBA-USA für die österreichischen Erben eine vollständige Erbschaftssteuerbefreiung ergibt, besteht dessen ungeachtet die Verpflichtung, den Erwerb von Todes wegen beim zuständigen Finanzamt auf den vorgesehenen Erklärungsvordrucken anzumelden. 11. August 1997 Für…

EAS 2167Erbschaftsbesteuerung von "Auslandsdeutschen" mit deutschem Liegenschaftserwerb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 837/1-IV/4/0211.11.2002

…Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen werden; auch dann nicht…