RIS AI
5 Treffer1386 msnur geltende Fassungen
EAS 1586Schadenersatz für entgangene deutsche Lohneinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/0017.01.2000

  Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…

EAS 194Deutsche Wiedergutmachungsrenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1241/6/1-IV/4/9217.11.1992

  Renten, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung an politisch Verfolgte von der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden, sind in Österreich gemäß Art. 10 Abs. 2 Z 3 DBA-Deutschland steuerfrei. Derartige Renten bleiben auch bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz (AÖF Nr. 119/1965…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 480Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/75/1-IV/4/9419.07.1994

Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…