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4 Treffer1502 msnur geltende Fassungen
EAS 2499Erbschaftssteuerliche Behandlung von Geldeinlagen eines Steuerausländers bei einem inländischen Kreditinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/4-IV/4/0405.08.2004

Gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG ist der Erbübergang von Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten von der Erbschaftsteuer befreit, soweit deren Erträge im Zeitpunkt des Todes der Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem…

EAS 593Steuerpflichtige Auslandszinsen einer Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/46/1-IV/4/9516.03.1995

Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung Zinsenzahlungen aus Geldeinlagen bei ausländischen Banken, so geht die Steuerbefreiung der Stiftung gemäß § 5 Z. 11 lit. b KStG für diese ausländischen Zinsenerträge verloren, wenn auf Grund des mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens eine Steuerentlastung in Anspruch…

EAS 87KESt-pflichtige Bankzinsen an luxemburgische Bankkunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1192/15/1-IV/4/9210.02.1992

  Zinsen, die in Luxemburg ansässige Personen aus Geldeinlagen bei österreichischen Banken beziehen, sind gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Luxemburg in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für die Frage, ob diese Steuerentlastung auf österreichischer Seite durch Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug oder im Wege der…

EAS 2709Darlehensbegriff im DBA-Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200603.03.2006

Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. d DBA-Polen sind Zinsen "für ein von einer Bank gewährtes Darlehen jeder Art" von der Quellenbesteuerung zu befreien. Der Begriff "Darlehen" ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht definiert. Aus dem Abkommenszusammenhang ist aber erkennbar, dass der Begriff weit auszulegen ist…