Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
Arbeitet die Ehegattin eines nach Österreich entsandten Diplomaten mit Staatsbürgerschaft des Entsendestaats als IT-Expertin für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice in Österreich, so stellt sich die Frage, ob ihre Gehaltszahlungen in Österreich der Besteuerung unterliegen. Gemäß Art. 34 Wiener Diplomatenkonvention ist ein Diplomat von…
…Und zwar auch dann, wenn der genannte Österreicher weiterhin in dem vorderasiatischen Staat seiner Berufstätigkeit nachgeht und wenn seine Österreich-Aufenthalte (nunmehr bei seiner Ehefrau) in zeitlicher Hinsicht nicht wesentlich länger ausfallen als vor der Eheschließung. Sollte es durch den Wiedereintritt in die österreichische unbeschränkte…
Das BM für Finanzen ist bereit, in Fällen einer längeren Berufstätigkeit in Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, den Eintritt einer Doppelbesteuerung durch Maßnahmen nach § 48 BAO zu beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische…
Bei Bestand einer dauernden Haushaltsgemeinschaft erfüllen auch dann beide Ehepartner die gesetzlichen Voraussetzungen, die zur Annahme eines inländischen steuerlichen Wohnsitzes im Sinn des § 26 BAO erforderlich sind, wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in…
Arbeitet ein Österreicher seit Anfang 1998 überwiegend in Hongkong für einen dortigen Arbeitgeber, leben aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung…
…dass er das in Art. 15 Abs. 4 genannte Erfordernis der arbeitstäglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz erfüllt; nimmt in derartigen Fällen die Schweiz das volle Besteuerungsrecht in Anspruch, dann ist dies ein weiteres wesentliches Indiz für das Fehlen der "Grenzgängereigenschaft". Zu beachten ist aber folgendes…
Verlegt eine Ziviltechnikerin ab 28. November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab…
Gemäß § 26 Abs. 1 BAO hat jemand einen inländischen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Auch ein inländischer Ferienwohnsitz eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen steuerlichen Wohnsitz dar. Der bloße…
Gemäß § 81 Abs. 2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen…
Die Frage, ob ein international tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand…
…da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorzunehmen sind (z.B. Vergleich von Umfang und Intensität der persönlichen Bindungen des Grenzgängers und seiner Gattin zu Deutschland und zu Österreich; gehören in Ausbildung stehende Kinder zum Haushalt; werden weitere Einkünfte in…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger (verheiratet, 2 Kinder), der die Funktion eines Vorstandes in einer österreichischen Holdinggesellschaft bekleidet und berufliche Aktivitäten weltweit betreibt, seinen Wohnsitz nach Malta, wobei die Ehefrau und die Kinder weiterhin in Österreich verbleiben und seine Aufenthalte in Österreich den Zeitraum von…