…Personengesellschaften) durch in Österreich ansässige Personen in deutsche Gebietskörperschaften, soweit dies der Herbeiführung von Gegenrecht dient. Die Anwendung von § 48 BAO soll zwar nicht dazu führen, dass ausländische Vermögensübertragungen gegenüber vergleichbaren inländischen Übertragungen begünstigt werden; angesichts der in § 15 Abs. 1 Z. 12 ErbStG vorgesehenen…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…