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EAS 3222Veranlagungsfreibetrag bei Progressionseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1103-IV/4/201101.07.2011

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…

EAS 1399Führung eines inländischen Betriebes vom 500 km entfernten deutschen Wohnsitz aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 39/1-IV/4/9912.01.1999

…beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art…

EAS 102030-km Zone für deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1483/20-IV/4/9728.02.1997

…deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 358Arbeitnehmerentsendung nach Österreich und Heimflüge zur Vermögenssicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/12/1-IV/4/9317.12.1993

…abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1968Weiterzahlung der PKW-Leasingraten für einen zur schweizerischen Konzerngesellschaft wechselnden Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/2-IV/4/0106.12.2001

Übernimmt der bisherige Abteilungleiter einer österreichischen Gesellschaft mit 1. Jänner 2002 eine Abteilungsleiterposition bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft und wird er hierfür von der österreichischen Gesellschaft karenziert, sodass ab 2002 sein einziger Arbeitgeber die schweizerische Gesellschaft sein wird, dann kann die österreichische Gesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug…

EAS 332130 km-Grenzzone für deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0121-IV/4/201319.02.2013

…mit dem PKW zurückgelegte Entfernung 40,1 km beträgt und dass nur bei einer fiktiven Fahrt zur Grenze nach Kössen in Tirol 25,1 km zurückzulegen sind. Entscheidend ist einzig und allein, ob sich der Wohnsitz innerhalb einer 30 km-Zone (Luftlinie gemessen) zur Grenze…

EAS 2574Berechnung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung nach der Doppelbesteuerungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0120-IV/4/200504.03.2005

…für die Einkünfteermittlung bildet der Bruttojahresbezug (ohne Ansatz der nichtsteuerbaren Taggelder gemäß § 26 EStG); betragen danach die österreichischen Einkünfte (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) 60.925 Euro, dann entspricht dies einer ausländischen Durchschnittsteuerbelastung von 16,65%. Eine Rechtfertigung, die österreichischen Sonderzahlungen bei der Berechnung außer Ansatz…

EAS 424Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Konzernversetzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/26/1-IV/4/9405.04.1994

  Gemäß der Lohnsteuerrichtlinien, Rz 201 können bei vorübergehender doppelter Haushaltsführung die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Frage, ob in einem solchen Fall und wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Wohnsitzes an…

EAS 2094Versicherungsentschädigung für Unfall vor Arbeitsaufnahme
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 360/1-IV/4/0214.10.2002

…EStG 1988 erfasst wird. Soweit bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Steuerpflicht eintritt, erübrigt es sich, die Auswirkungen des DBA-Deutschland mitzuberücksichtigen (die ebenfalls zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich führen würden). 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1510In Österreich ansässige Bedienstete der Italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 448/1-IV/4/9912.08.1999

…Vergütungen, die der italienische Staat für ihm erbrachte Dienste zahlt, nur in Italien besteuert werden. Art. 19 Abs. 2 des Abkommens bezieht ausdrücklich die an das Personal von Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein. Dies kann nur so verstanden werden…

EAS 1994Lettischer Kammerchor
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 493/1-IV/4/0201.03.2002

…Personen ist bei juristischen Personen kein Schwellenwert für den Eintritt in die beschränkte österreichische Steuerpflicht vorgesehen. Wird einem aus beispielsweise 10 Mitgliedern bestehenden Chor neben einer bar ausgezahlten Vergütung von ATS 60.000.- außerdem noch Ersatz für die Hotelunterbringung und die Reisekosten der mit dem…

EAS 184Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1185/7/1-IV/4/9227.10.1992

…ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

…Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Bei der Besteuerung der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand, dass nach deutschem Steuerrecht ein Betrag von DM 16.000 steuerfrei geblieben wäre…

EAS 775Motorbezogene Versicherungssteuerpflicht für Angestellte internationaler Organisationen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/12-IV/4/9509.05.1995

  Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind nur die im BMF-Erlass vom 4.10.1993, GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer…

EAS 735Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1315/1/1-IV/4/9512.10.1995

Verlegt eine pensionierte UNO-Bedienstete französischer Staatsbürgerschaft, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen…

EAS 606Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Konzernversetzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/46/1-IV/4/9527.03.1995

…zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung (verlustbringend) vermietet, wird idR die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei" zutreffen, so dass die erwirtschafteten Verluste bei der Besteuerung in Österreich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 189Keine Zuzugsbegünstigungen für Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/31-IV/4/9205.11.1992

…der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung ihrer bisherigen Steuerlast zu erlangen. 5. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…