Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein…
…zur gemeinschaftlichen Berufsausübung nur so gesehen werden kann, dass hiedurch der Wirkungsgrad der eigenen Berufstätigkeit gesteigert wird, da sonach die sozietäre Verbindung der anwaltlichen Tätigkeiten nicht in einem einseitigen, sondern in einem wechselseitigen Nutzen gelegen sein muss, wird im Fall von internationalen Anwaltsozietäten davon auszugehen…
Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…
…Sozietät eine Progressionsermäßigung - möglicherweise sogar ein Unterschreiten der für die beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Partner maßgebenden Einkommensschwelle - erzielt werden kann, ist unbefriedigend, muss aber bei dem aus der geltenden Rechtslage resultierenden Besteuerungskonzept der Personengesellschaften hingenommen werden. Wollte man das DBA derart interpretieren, dass es bei Freiberuflern…
Erzielt eine bulgarische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, aus einer rechtsanwaltlichen Betreuung von in Österreich ansässigen Klienten Einkünfte und werden diese Einkünfte nach österreichischem und bulgarischem Recht der GmbH zugerechnet und folglich in Bulgarien in den Händen der Kapitalgesellschaft der Besteuerung unterzogen, dann…
"Unternehmensgewinne" im Sinn von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger…
Übernimmt eine deutsche Arbeitsgemeinschaft, an der ein deutscher und ein österreichischer Architekt sowie ein deutsches gewerbliches Bauplanungsbüro beteiligt sind, im Rahmen eines deutschen Großbauvorhabens den Auftrag für die Planung und Baubetreuung, dann erzielen auch die freiberuflich tätigen ARGE-Partner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es stellen…
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer im Ausland errichteten Gesellschaft zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab (siehe zB EAS 2607 und EAS 2843 betr. LLCs in Dubai und Sri Lanka). Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann…
Haben sich ein Österreicher, ein Deutscher und ein Amerikaner zu einer Vortrags-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammengeschlossen, die freiberufliche Seminare in ganz Österreich abhält, wobei die Räumlichkeiten hierfür von verschiedenen Gastwirten und Gemeinden teils entgeltlich, teils unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, und wird in der Erklärung der…
Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des…
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
Gemäß Artikel 14 des DBA-Türkei, BGBl. Nr. 595/1973, dürfen Vergütungen, die eine in Österreich ansässige Person aus einer in der Türkei ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit bezieht, nur in der Türkei besteuert werden. Nur dann, wenn die Aufenthalte auf türkischem Staatsgebiet 183 Tage im Kalenderjahr…
Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf…
Übernimmt eine als Mitunternehmerschaft einzustufende Planungsgemeinschaft, die aus einer österreichischen GmbH, einer italienischen GmbH und einem italienischen Einzelunternehmer besteht, den Auftrag, die Planungsarbeiten für ein österreichisches Kraftwerk auszuführen und übersteigt die Mitwirkungsdauer an dem Bauprojekt 12 Monate, dann liegt eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an…
Beabsichtigt eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei zwecks forcierter Beratung im slowenischen Raum dort eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Personengesellschaft zu gründen, dann liegt auf slowenischer Seite kein Abkommensverstoß vor, wenn diese Personengesellschaft in Slowenien als Körperschaft besteuert wird und folglich die Gewinntransfers nach Österreich einer Dividendenbesteuerung…
…sondern auch bei Freiberuflern eine physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit erfordert. Die noch aus EAS 2075 ableitbare Ansicht, dass der nur bei Freiberuflern gegebene "Inlandsverwertungstatbestand" bereits dem Erfordernis der Inlandsausübung genügen und daher Abzugssteuerpflicht zur Folge haben könnte (falls dies mit dem anwendbaren DBA vereinbar…
Nach österreichischer Auffassung - die allerdings mit der deutschen Verwaltung bisher noch nicht abgestimmt worden ist - entspricht Artikel 8 Abs. 4 DBA-Deutschland in seinem wesentlichen Inhalt dem Artikel 16 des OECD-Musterabkommens. Artikel 16 des OECD-MA gilt nach seinem klaren Wortlaut nur für…
Durch die Personengesellschaftsklausel des Art. 7 Abs. 7 DBA-Deutschland sollte die im innerstaatlichen Recht verwurzelte Transparenz der Personengesellschaften in ihren Auswirkungen auf Gesellschafter/Gesellschaftsbeziehungen auf der Abkommensebene festgeschrieben werden. Es ist wohl richtig, dass in diesem Zusammenhang die Rechtslage im Staat der Personengesellschaft für…