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EAS 244Seminarveranstaltende KEG mit deutschem Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2117/1/1-IV/4/9312.03.1993

Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…

EAS 50Deutsche Seminartrainer in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/7/1-IV/4/9129.11.1991

  Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…

EAS 148Inländische Fortbildungskurse ausländischer Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/1-IV/4/9228.08.1992

Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…

EAS 215Deutsche Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 608/1/1-IV/4/9210.12.1992

Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…

EAS 740Mehrere zweiwöchige Seminarveranstaltungen in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/6/1-IV/4/9524.10.1995

Werden von einem schweizerischen Rechtsanwalt in Österreich Seminarveranstaltungen im psychologisch-pädagogischen Bereich (Persönlichkeitsentwicklung) veranstaltet und zu diesem Zweck für die Zeitdauer des jeweiligen Seminars in Hotels in diversen Städten bis zu 14 Tage Räumlichkeiten angemietet, so wird hiedurch weder nach innerstaatlichem Recht (§ 29 BAO) eine…

EAS 200Inländische Fortbildungsveranstaltungen durch ausländische Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/2-IV/4/9225.11.1992

  Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…

EAS 911Abhaltung von Managementseminaren in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/9612.07.1996

Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…

EAS 290Managementtraining, Workshops und andere Lehrveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/1-IV/4/9306.08.1993

  Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…