Beabsichtigt eine italienische Kapitalgesellschaft, die medizinisch-technische Geräte konstruiert und vertreibt, in Österreich ein Forschungszentrum (Centro di Ricerca) zu eröffnen, in dem österreichische Programmierer beschäftigt werden sollen, dann begründen die Räumlichkeiten dieses Forschungszentrums eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO. Ob hierdurch auch eine…
…wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt (EAS 1592). Personen, die aktuell keine "Hochschullehrer oder andere Lehrer" sind, sondern stattdessen als Post-Doc einer selbständigen Forschungstätigkeit mit Eingliederung in ein nicht-universitäres Forschungsinstitut nachgehen, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien…
Beauftragt eine ausländische Gesellschaft ihre österreichische Tochtergesellschaft mit der Errichtung eines Forschungszentrums, dessen Aufgabe in der Entwicklung neuer Technologien für den gesamten internationalen Konzern besteht, wird eine derartige Auftragsforschung als Dienstleistung gegenüber dem auftraggebenden Konzernunternehmen anzusehen sein (Z 87 OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, AÖF Nr. 79…
Wirken ausländische Wissenschaftler entgeltlich an Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann…
Weitet eine liechtensteinische Stiftung ihre Tätigkeit in der Weise auf österreichisches Staatsgebiet aus, dass in Österreich ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5…
Wirkt ein in den USA ansässiger Wissenschaftler an einem inländischen Universitätsinstitut bei einem inländischen Forschungsprojekt mit, ohne in Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist…