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EAS 204Zuzug ausländischer Wissenschaftler und Forscher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/32-IV/4/9227.11.1992

  Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…

EAS 3451Steuerbefreite Forschungstätigkeit nach Art. 21 DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.217.50631.05.2024

…Indien ansässige Person, die bis rund 1,5 Jahre vor der Einreise nach Österreich über mehrere Jahre einen Lehrauftrag an einer indischen Universität hatte und unmittelbar vor der Einreise nach Österreich selbständiger Forscher mit einer Eingliederung in ein Forschungsinstitut in Indien war, für weniger als…

EAS 3288Betriebstätteneigenschaft eines Kontaktbüros
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0418-IV/4/201219.06.2012

…Besteht die Arbeit der zwei Dienstnehmerinnen vorwiegend in der Kontaktaufnahme und der Kontaktpflege zu europäischen Universitäten und akademischen Forschungseinrichtungen, selbständig tätigen Wissenschaftlern und Forschern und sonstigen Know-How-Trägern und werden potentielle Autoren hierbei zur Publikationstätigkeit eingeladen, aktuelle Forschungsergebnisse bei den Know-How-Trägern abgefragt…

EAS 3015Deutsche Vertragslehrerin einer österreichischen Universität mit Arbeitsort in China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2985-IV/4/200818.11.2008

…Art. 20 DBA Deutschland/China enthält eine Gastlehrerbestimmung, derzufolge ein Lehrer oder Forscher, der in einem Vertragsstaat ansässig ist und sich im anderen Vertragsstaat höchstens drei Jahre zwecks fortgeschrittener Studien oder Forschungsarbeiten oder zwecks Ausübung einer Lehrtätigkeit an einer Universität, Hochschule, Schule oder anderen Lehranstalt…