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4 Treffer1513 msnur geltende Fassungen
EAS 3095Grenzüberschreitende Hagelschädenreparaturen an PKWs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2808-IV/4/200925.11.2009

…1 Z 3 EStG 1988 erforderlich wäre; dies ist nicht der Fall, weil die ausländischen Firmen weder eine inländische Betriebstätte unterhalten, noch technische Beratungsleistungen erbringen, noch eine der sonstigen Anknüpfungsmerkmale der beschränkten Steuerpflicht erfüllen. Wenn aber bereits eine Mitwirkung an den inländischen Reparaturarbeiten keine Steuerpflicht…

EAS 1079Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zurverfügungstellung von PKWs durch die deutsche Niederlassung einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 220/1-IV/4/9726.05.1997

Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…

EAS 1968Weiterzahlung der PKW-Leasingraten für einen zur schweizerischen Konzerngesellschaft wechselnden Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/2-IV/4/0106.12.2001

…PKW durch die österreichische Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die schweizerische Gesellschaft den mit der PKW…

EAS 1953KFZ-Anmietung durch eine deutsche Musiker-GmbH von der österreichischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 266/1-IV/4/0119.11.2001

Tritt eine aus 6 künstlerisch tätigen Musikern bestehende österreichische Musikgruppe in Deutschland auf und werden die Musiker im Werkvertrag für eine deutsche GmbH (D-GmbH) tätig, die ihrerseits die maßgebenden Verträge mit den deutschen Veranstaltern abschließt, dann unterliegen die von der deutschen GmbH gezahlten Gagen…