Schließt ein in Österreich ansässiger Filmverleiher Lizenzverträge mit thailändischen, amerikanischen und in Hongkong ansässigen Filmverleihgesellschaften ab, auf Grund derer er u.a. berechtigt ist, die betreffenden Filme auch in Sublizenz in das Drittausland zu vergeben, dann werden insoweit die mit den Lizenzverträgen eingeräumten Berechtigungen…
Bereits unter EAS 286, EAS 426 und EAS 695 hat das Bundesministerium für Finanzen die Auffassung vertreten, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck…
Der Begriff der "kinematographischen Filme", der in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA verwendet wird, um die der 10-prozentigen Quellensteuer zu unterziehenden Lizenzgebühren zu umschreiben, bezieht sich nicht nur auf Filme, die in Lichtspieltheatern vorgeführt werden, sondern auch auf Fernsehfilme (siehe Z 10…
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt nach wie vor die Auffassung, dass dem in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA (1956) verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck…