…EStG 1988 zuzumessen ist, wie beispielsweise Stuntmen. Ein in Deutschland ansässiger Stuntman, der von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft auf Werkvertragsbasis für Dreharbeiten in Österreich engagiert wird, darf daher gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich besteuert werden. Allerdings kann ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte schaffen, die im innerstaatlichen Recht…
Ob eine Film-Koproduktion als Mitunternehmerschaft eingestuft wird, hängt davon ab, ob hierbei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die typische Erscheinungsform einer Mitunternehmerschaft gewählt wird. Erfolgt die Koproduktion nicht in der Rechtsform einer im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (OHG, KG, Erwerbsgesellschaft), sondern in jener einer Gesellschaft nach bürgerlichem…
…dass alle Mitwirkenden (Filmschauspieler, Kameraleute und Fahrer) Dienstnehmer einer deutschen Arbeitskräfteverleihfirma sind, die diese an die deutsche Filmproduktionsgesellschaft verliehen hat, dann würden nur die Filmschauspieler (alle im Fernsehfilm sichtbaren Darsteller) gemäß Artikel 17 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung unterliegen; nicht aber die nicht unter Artikel…
…OECD-MA) ist im Verhältnis zu Deutschland mangels Umsetzung im konkreten DBA nicht anwendbar. Auch wäre diese nur in Hinblick auf vorbereitende und Hilfstätigkeiten relevant; die Durchführung von Dreharbeiten stellt aber für eine Filmproduktionsgesellschaft wohl kaum eine Hilfstätigkeit dar. Bundesministerium für Finanzen, 8. Juni 2018
Produziert eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft einen US-Film, bei dem in Österreich durch zwei Monate hindurch die Dreharbeiten mit Schauspielern aus Deutschland, USA, Großbritannien, Spanien und Frankreich stattfinden, dann wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die an dem Spielfilm mitwirkenden Schauspieler als Arbeitnehmer tätig werden…