… Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre nur…
…dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für Belange des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; die Firmenpensionsnachzahlung ist hingegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens in Österreich steuerpflichtig. Beide Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem…
…durch die entsprechende Aussage in LStR 2002 Rz 1171 bestätigt. Entfällt - wie im vorliegenden Fall - bei beschränkt Steuerpflichtigen Empfängern von "Arbeitslohn" (dazu zählen alle Zahlungen iSd § 25 EStG 1988, sonach auch Krankengelder) die Anwendung der Sondervorschrift des § 69 EStG 1988, dann hat der "Arbeitgeber" (das…
…Unfallrenten nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 in Österreich steuerbefreit sind, wird daher durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht berührt; denn eine internationle Doppelnichtbesteuerung (eine Steuerbefreiung in beiden Vertragstaaten) ist in einem solchen Fall aus der Sicht der österreichischen Rechtsordnung systemkonform…
…dann nicht, wenn diese Abfindung kurz vor dem Eintritt der Rentensteuerpflicht erfolgt. Solange das Unfallopfer in Österreich nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beschränkt steuerpflichtig ist, erwächst aber selbst aus den laufenden Unfallrenten keine inländische Steuerpflicht, da die Unfallrente nicht vom Katalog des § 98…
…zuordnen. Unfallrenten fallen sonach unter keine der besonderen Steuerzuteilungsregeln das Abkommens, sodass sie der allgemeinen Zuteilungsregel des Artikels 21 OECD-Musterabkommens zugeordnet werden müssen (EAS 170, EAS 1912). Daraus folgt, dass die von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gezahlten Unfallrenten in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind…
…Leistungen der öffentlichen Hand betreffen, grundsätzlich immer nur auf die aus inländischen Mitteln stammenden Leistungen beziehen; nur in Sonderfällen wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in den Kreis der steuerbefreiten Leistungen einbezogen; dies ist aber im Fall des versicherungsmäßigen Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe…
…zeitlichen Geltungsbereich des Abkommens aus dem Jahr 1956 in Österreich unter Anrechnung der US-Quellensteuer steuerpflichtig, ist ab 1999 Steuerfreiheit (unter Progressionsvorbehalt) eingetreten. Die neue Rechtslage ergibt sich aus Artikel 18 Abs. 1 lit. b des Abkommens, deren steuerbefreiende Wirkung im Ansässigkeitsstaat auch durch Artikel…