Erbringt eine in Deutschland ansässige Gesellschaft (D-GmbH) Bau- und Montageleistungen in Österreich, wird die Anlage nach Fertigstellung im betriebsfähigen Zustand übergeben und erfolgt die finale Abnahme erst nach erfolgreichem Abschluss eines Probebetriebs und gegebenenfalls notwendigen Nachbesserungsarbeiten, so ist die Zeit des Probebetriebs nicht in…
Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…
Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…
Abweichend vom OECD-MA dürfen gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien, ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels, Vergütungen für unselbständige Arbeit, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, wenn diese Vergütungen für eine Tätigkeit im Zusammenhang mit…
Ein österreichisches Unternehmen, das den Auftrag zur Errichtung einer Rohrschweißanlage in Spanien übernimmt, begründet hiedurch nur dann eine die spanische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
Österreich ist im DBA-Schweiz die Verpflichtung zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der…
Für eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung anlässlich der Auszahlung abzugspflichtiger Einkünfte ist gemäß der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA…
Errichtet eine in Italien ansässige Aktiengesellschaft in Österreich für einen Auftraggeber ein verschiebbares Dach zur Vornahme von Sanierungsarbeiten auf einer Altlastdeponie und führt sie nach Erfüllung der Werklieferung für eine Dauer von fünf Jahren monatlich den Verschub des Daches aus bzw. überwacht diesen und schult…
Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…
Hat ein österreichisches Stahlbauunternehmen im Rahmen eines Wasserkraftwerkbauvorhabens auf schweizerischem Staatsgebiet Segmente für die Wehranlage errichtet und dieses Bauvorhaben innerhalb der 12-Monatsfrist abgeschlossen, wobei die Errichtung der Wehranlage 2007 abgenommen und abgerechnet worden ist, dann ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von…
Eine Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe, die als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht auftritt, stellt auch dann eine Mitunternehmerschaft dar, wenn sie nur zur Erfüllung eines einzigen Werkauftrages gegründet worden ist; ihre Betriebstätten bilden anteilig Betriebstätten der Gesellschafter (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5822). Werden von einer solchen…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
Artikel 31 des DBA-Deutschland vom 24.8.2000 enthält folgende Aussage über den Wirksamkeitsbeginn des Abkommens : "Dieses Abkommen ... ist in beiden Staaten anzuwenden ......auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar des Kalenderjahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
Die Frage, ab welcher zeitlichen Dauer die Verfügungsmacht über Räumlichkeiten für ein vorübergehend im Inland tätiges schweizerisches Unternehmen eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz begründen, ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht geregelt. Anlässlich österreichisch-schweizerischer Konsultationen am 10.12.1999 wurde…
Entsendet ein österreichisches Bauunternehmen im grenznahen Raum in Österreich ansässige Bauarbeiter an eine im grenznahen deutschen Raum liegende Baustelle und liegt solcherart die Grenzgängereigenschaft im Sinn des Artikels 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vor, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiebei erzielten Grenzgängereinkünften Österreich zu…