…bringen, dann kann der spanischen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden, wenn sie den Bestand einer Betriebstätte als gegeben annimmt. Spanien wäre mit einer solchen Beurteilung auch dann im Recht, wenn die Fertigstellung aus Gründen verzögert wird, die nicht von dem österreichischen Bauunternehmen zu vertreten sind, weil…
…Zwar wird hier festgehalten, dass Testphasen generell in die Baustellenfrist einzurechnen sind. Jedoch gilt das Grundprinzip, dass auf den tatsächlichen Abschluss eines fertigen Werks bzw. die tatsächliche Fertigstellung abzustellen ist. Testphasen, die für die Betriebsbereitschaft der errichteten Anlage nicht unabdingbar sind, werden daher nach Ansicht…
…OECD Komm. Art. 5, Rz 55, 1. Satz). Werden nach Montageabschluss Beratungs- und Assistenzleistungen erbracht (EAS 1025) oder Mitarbeiter des Auftraggebers nach Fertigstellung einer Bauausführung oder Montage in der Bedienung der errichteten Anlage geschult (OECD Komm. Art. 5, Rz 55, vorletzter Satz; vgl. auch EAS…
…aber mit der betriebsbereiten Fertigstellung des Bauwerkes (Hinweis auf EAS 1773 und EAS 3063) und nicht zB mit einer nachträglich vor Ort durchgeführten Prüfung der Schlussrechnungen der Subauftragnehmer. Die Änderung des Updates 2003 zum OECD-Kommentar, wonach Bauplanung und Bauüberwachung generell eine Mitwirkung an der…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der…
…dass mit der Abnahme der Bauarbeiten die Bautätigkeit beendet worden ist. Ist es aber so, dass die Installationstätigkeiten einer österreichischen Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11. April 2003 beendet worden sind (Nachweis durch die als korrekt…
Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…
Errichtet eine österreichische Baufirma in Russland ein Bauwerk mit verschiedenen technischen Anlagen, deren Bauführung 20 Monate dauert, so wird hiedurch keine Betriebstätte in Russland begründet. Die betriebstättenbegründende Baudauer beträgt gemäß Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR 24 Monate. Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars…
Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…
…Hiebei wird bereits eine Nutzung von Einrichtungen für die Dauer von 6 Monaten als ausreichend dauerhafte Nutzung gewertet (EAS 350, EAS 501, EAS 1234 und Z 6 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991). Sollte auf deutscher Seite eine gegenteilige Auffassung vertreten…
…Maler- und Fliesenlegerarbeiten, Elektro- und Haustechnikinstallationen in bestehenden Gebäuden von dem Begriff der Bauausführung erfasst sein. Im Zweifel wird zu prüfen sein, ob die betreffenden Arbeiten - wären sie im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes angefallen - zu den steuerlichen Herstellungskosten dieses Gebäudes zählen. 06. November 2000…
Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens begründet eine Bauausführung (einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Bauüberwachung) nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer 6 Monate überschreitet (lit. a); das Gleiche gilt für Dienstleistungen, die durch Arbeitnehmer des Unternehmens erbracht werden (lit. b…
…aus der Bauplanung und Bauüberwachung Einkünfte aus selbständiger Arbeit, kommt - wie eingangs ausgeführt - Artikel 14 des Abkommens zur Anwendung, der für das Aufleben eines deutschen Besteuerungsanspruches das Vorhandensein einer "festen Einrichtung" verlangt (die durch mindestens 6 Monate genutzt wird). Bundesministerium für Finanzen, 11. Juni 2008