…aufgrund der österreichischen Ansässigkeit des Unternehmers als österreichisches Unternehmen zu werten ist (Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-Ungarn). Der Betrieb beschäftigt keine Mitarbeiter und wurde zu dem Zweck geschaffen, den Zuerwerb weiterer Grundstücke in Ungarn zu ermöglichen. Diese hinzuerworbenen Grundstücke werden unter Einsatz…
Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…
…Stützpunkt für die Bestellvertreter genutzt werden. Abgesehen davon würde auch der Einsatz von Bestellvertretern allein (also ohne Nutzung von Räumlichkeiten) zur Begründung einer inländischen DBA-Betriebstätte und damit zu einer Steuerpflicht der schweizerischen Gesellschaft führen (bezüglich des Begriffes des Bestellvertreters siehe z.B. EAS 1560). …
…auf Z 7.12 OECD-VPG). Es wird daher Aufgabe der österreichischen Tochtergesellschaft sein darzulegen, in welchem Ausmaß die Einführung des neuen Systems ihr konkret messbare Vorteile bringt, die über die in Z 7.12 OECD-VPG genannten "nebenbei entstehenden Vorteile" hinausgehen. Sollte wegen eines…
…Denn dies erfordert eine intensivere Durchleuchtung des Falles; die hiezu nötigen Erhebungen können nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden. Wenn das wirtschaftliche Geschehen schwerpunktmäßig so abläuft, dass die beiden Österreicher mit dem in Österreich stattfindenden EDV-Einsatz die eigentliche Arbeit, die der Gewinnerzielung in den…
…der elektronischen Datenspeicherung und des Datenabrufes anbietet, dann ist die Frage, ob das US-Unternehmen hierbei in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintritt, auf der Grundlage des traditionellen DBA-Betriebstättenbegriffes zu entscheiden. Dieser setzt voraus, dass dem US-Unternehmen zur Erbringung seiner Dienstleistungen eine "feste Geschäftseinrichtung…
Hat die inländische X-Muttergesellschaft des in zahlreichen Oststaaten vertretenen X-Konzerns gegen eine Einmalzahlung für den Gesamtkonzern ein immaterielles Wirtschaftsgut (ein Computerprogramm) erworben, das vom Veräußerer in der Folge entgeltlich gewartet wird (technischer Support und Zurverfügungstellung von Weiterentwicklungen) dann könnte dieses Sachverhaltsbild darauf hindeuten…
…auf Eurotauglichkeit übernommen und beauftragt er in diesem Zusammenhang ein britisches Unternehmen damit, nach seinen Vorgaben EDV-Konzepte und "maßgeschneiderte" Softwarepakete anzufertigen, dann deutet viel darauf hin, dass die hiefür zu leistenden Entgelte nicht unter den Lizenzgebührenbegriff des Artikels 12 DBA-Großbritannien fallen. Denn eine…