…1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der UNIDO erhalten. Gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. f des UNIDO-Amtssitzabkommens besteht darüber hinaus…
…8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn die Heiratsgutbestellung auf österreichischer Seite ebenfalls keiner Besteuerung unterliegt. 21. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…
…unerheblich. Denn für die Zuordnung der Pension zu Artikel 19 ist nur entscheidend, ob die Pension für eine einem Vertragstaat gegenüber erbrachte Dienstleistung gezahlt wird; nicht erheblich ist, wer der Pensionsbezugsberechtigte ist. 16. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dienstvertrages mit dem Stipendiaten) steuerfrei ist (AÖFV. Nr. 74/2002). Eine solche - von der innerstaatlichen Qualifikation kraft "Abkommenszusammenhang" abweichende - Zuordnung setzt aber wie im Fall Ungarns ein vorhergehendes internationales Verständigungsverfahren voraus. 08. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Eheschließung. Sollte es durch den Wiedereintritt in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen, dann könnte auf der Grundlage von § 48 BAO um eine steuerliche Entlastung angesucht werden. 9. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen…
Hat ein US-Staatsbürger gemeinsam mit seiner Gattin in Österreich einen Wohnsitz begründet und geht in der Folge US-Liegenschaftsvermögen im Erb- oder Schenkungsweg auf seine Ehegattin über, so ist Österreich entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb…
…worden sind, so wird durch Artikel 21 des DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an dieser Rente ab Wohnsitzverlegung Österreich zugewiesen; Österreich kann die diese international übertragene Steuerberechtigung aber nur nach den Regeln für Gegenleistungsrenten (§ 29 Z 1 EStG) ab Überschreiten des kapitalisierten Wertes (Faktor 9, wenn…
…dann ist ein derartiger Fall nach Auffassung des BM für Finanzen geradezu Musterbeispiel dafür, daß Einkünfte der vom Schutz des österreichisch-deutschen DBA erfaßten österreichischen Stiftung nicht fiktiv als Einkünfte der Stiftungsbegünstigten erfaßt werden. Sollte im Anschluß an die Verehelichung der Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegt…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Abs. 2 des DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an…
…weiters Auslandseinkünfte für Zwecke der österreichischen Besteuerung stets nach österreichischem Recht ermittelt werden müssen, kann in diesem Fall der in der US-Steuergesetzgebung vorgesehenen Steuerbefreiung für die "Death-Pension" in Österreich keine Rechtswirkung zugemessen werden. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…ist. Krankenanstalten fallen in Österreich unter diesen Begriff der "kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit", sodass eine Tätigkeit des verstorbenen Arztes an einem öffentlichen Spital in Österreich der Steuerfreistellung der Witwenpension nicht entgegenstünde. 5. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Schweiz verlegt, tritt auch hinsichtlich der ihm zuzurechnenden Vermögenswerte die gleiche Rechtsfolge ein, wobei - wegen der Beibehaltung der inländischen Wohnung als Zweitwohnsitz - weiterhin die vermögensteuerliche Erfassung im Rahmen der Haushaltsbesteuerung vorzunehmen ist. 23. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zur Gewährung korrespondierender Steuerfreistellung vor. Diese Regelung gilt hingegen nicht für die nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis gezahlten Pensionen; auch eine Witwenpension ist demzufolge in Österreich nicht von der Einkommensbesteuerung befreit. 28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Gewähren die USA in den Fällen eines Vermögensüberganges im Erbweg für Ansässige einen unbegrenzten Ehegattenfreibetrag falls der überlebende Ehegatten US-Staatsbürger ist, dann vermag das Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbot des Art. 10 DBA (Erb)-USA diese Begünstigung nicht auf die in den USA nicht ansässigen österreichischen Staatsbürger auszuweiten…
…genutzt wird, wird unter den gegebenen Umständen an der Ansässigkeit in der Schweiz nichts ändern. Vorsorglich sollte aber dem österreichischen Finanzamt eine schweizerische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 übermittelt werden. 22. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art. 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem Umstand…
…ist). Geht im Fall des Todes des Partners auch eine inländische Liegenschaft auf die Partnerin über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang gemäß Art. 3 DBA (Erb)-Deutschland der ausschließlichen Erbschaftsbesteuerung in Österreich. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…daher durch das zuständige österreichische Wohnsitzfinanzamt zu untersuchen sein. Ein gewichtiges Indiz für den durchgehenden Weiterbestand der Ansässigkeit in Frankreich bis Ende 1994 könnte eine diesbezügliche Bestätigung der französischen Abgabenbehörden sein. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: