RIS AI
5 Treffer1241 msnur geltende Fassungen
EAS 1095Verlustvortrag für deutsche Gesellschafter mit inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 148/1-IV/4/9707.07.1997

…hiedurch die Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige zur Anwendung gelangen. Demnach sind auch die den Verlustvortrag einschränkenden Bestimmungen des § 102 EStG nicht anzuwenden. Der Umstand, dass diese Wohnung nicht nur für betriebliche Zwecke im Rahmen eines Großhandels mit Waldfrüchten, sondern auch für private Wohnzwecke der beiden…

EAS 347Veräußerung eines inländischen Grundstückes nach Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2467/1/1-IV/4/9303.12.1993

…nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere Steuerbegünstigung vorgesehen. Gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens ist der österreichische Grundstücksveräußerungsgewinn von der schweizerischen Besteuerung freizustellen. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister…

EAS 797Verkauf von inländischen Wohnungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/9629.01.1996

…Veräußerungsgewinne, wenn der Spekulationstatbestand des § 30 EStG. erfüllt ist. Denn diesfalls tritt nach der "isolierenden Betrachtungsweise" gemäß § 98 Z. 7 EStG inländische beschränkte Steuerpflicht in der (subsidiären) 7. Einkunftsart ein. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:    

EAS 666Deutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/7-IV/4/9505.07.1995

…nur inländischer Immobilienbesitz und inländisches Betriebsvermögen besteuert werden dürfen. Dieses Ergebnis kann daher in einem solchen Fall (nachträgliche Hauptwohnsitzbegründung durch einen österreichischen Staatsbürger) auch auf der Grundlage von § 48 BAO herbeigeführt werden. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 843Inländische Arbeitnehmerwohnstätte durch den liechtensteinischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/9613.03.1996

…Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Auswirkungen muss bedauernd mitgeteilt werden, dass diese derzeit aus innerorganisatorischen Gründen nicht in das EAS-Verfahren miteingebunden werden können, und zwar auch dann nicht, wenn sie internationale Steuerfälle betreffen. 13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: